Keine Kündigung wegen Quarantäne
Das Arbeitsgericht Köln hat nach Auskunft der ARAG Experten die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses für unwirksam erklärt, die ein Arbeitgeber aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne gegenüber seinem Arbeitnehmer ausgesprochen hatte. Eine solche Kündigung sei sittenwidrig, weil sich der Arbeitnehmer an die behördliche Quarantäneanordnung halten müsse.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des ArbG Köln .
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