Kindersitze: Alle paar Jahre einen neuen Sitz
Babys & Kleinkinder: Schon Babys müssen in speziellen Sitzen transportiert werden und nicht etwa in einer Tragetasche oder dem Aufsatz des Kinderwagens. Infrage kommen ausschließlich rückwärts gerichtete Babyschalen. In ihnen werden die Kinder in halb liegender Position entgegen der Fahrtrichtung gesichert. So wird das Kind bei einem Aufprall am ganzen Körper abgestützt. Aktuell geht der Trend dahin, Kleinkinder bis circa 18 kg in dieser Position zu befördern, weil Nackenmuskulatur und Brustkorb entsprechende Kräfte bei einem Crash in Vorwärtsposition noch nicht aufnehmen können.
Kindergartenkinder: Für Kinder bis etwa vier Jahre haben Eltern die Wahl zwischen der rückwärts gerichteten Beförderung und den bekannten Vorwärtssystemen, die teilweise über einen zusätzlichen Aufprallschutz wie einen Tischaufsatz verfügen. Diese Sitze sind auch relativ lange für Kinder geeignet und nutzen den Dreipunktgurt des Autos. Die Schalensitze verfügen über einen eigenen Fünfpunktgurt und können häufig in beiden Richtungen verwendet werden und bieten meist eine verstellbare Schlafposition.
Schulkinder: Ab einem Alter von etwa vier Jahren steht der Wechsel in den nächstgrößeren Sitz an. Dieser verfügt typischerweise über eine höhenverstellbare Rückenstütze, an der sich auch die Führung für den Schultergurt befindet. Die Sicherung erfolgt in dieser Größenklasse ausschließlich über den Autogurt. Der Sitz selbst lässt sich meist per Isofix-Anker fest im Auto montieren. Isofix ist eine genormte Aufnahmetechnik für Kindersitze, über die Kindersitze fest mit dem Auto verbunden werden können und deshalb besonders sicher sind. Mit Isofix sind Neuwagen seit 2013 standardmäßig ausgerüstet.
Sitzhöcker: Einfache und günstige Sitzerhöhungen dienen dazu, ältere Kinder auf das Sitzniveau von Erwachsenen zu bringen, damit die Gurtgeometrie für sie passt. Sie bieten jedoch keinen Aufprallschutz im Kopf- und Schulterbereich und sollten deshalb nur als Notlösung dienen.
Transport auf dem Beifahrersitz: Es ist grundsätzlich erlaubt, Kinder auf dem Beifahrersitz zu transportieren. Allerdings schreibt der Gesetzgeber bis zwölf Jahren oder einer Größe von bis zu 150 cm zusätzlich einen Kindersitz vor. Bei rückwärts ausgerichteten Sitzschalen muss der Beifahrerairbag aber abgeschaltet werden. Kinder, die älter als zwölf oder größer als 150 cm sind, dürfen ohne speziellen Sitz auch vorne mitfahren.
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