Lebensmittelverband begrüßt Bekenntnis der Kommission zur besseren Rechtsetzung
Peter Loosen, Geschäftsführer und Leiter des Brüsseler Büros des Lebensmittelverbands Deutschland, betont: "Wenn es tatsächlich gelänge, die Belastungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, dadurch zu minimieren, dass neu eingeführte Belastungen durch eine Verringerung bereits bestehender Belastungen in demselben Politikbereich ausgeglichen werden, wäre das ein Meilenstein für die europäische Politik. Weiter gilt natürlich, dass ein frühzeitiger Dialog mit allen interessierten und betroffenen Kreisen, valide Folgenabschätzungen und Evaluierungen sowie eine rigide Qualitätskontrolle durch die unabhängige Stelle für Regulierungskontrolle unabdingbare Elemente einer besseren Rechtsetzung bleiben müssen. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass politische Entscheidungen auf solider Evidenzbasis beruhen und die Folgen von Entscheidungen so bedacht werden, wie es erforderlich ist."
Weiter erklärt Loosen: "Im Rahmen des grünen Deals für eine nachhaltige Wirtschaft und der Vom-Hof-auf-den-Tisch-Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem ist dies von ganz besonderer Bedeutung, denn für die Europäische Union stehen in diesem Rahmen die wichtigsten Entscheidungen des Europäischen Gesetzgebers seit dem Vertrag vom Maastricht vor 30 Jahren an, die nur dann erfolgreich sein werden, wenn sie auf einem soliden Fundament erfolgen. Und dieses solide Fundament braucht valide Folgenabschätzungen, die politische Zielsetzungen nicht zuletzt daraufhin überprüfen, ob sie nachhaltig erfolgreich sein können. Und das wird nur gelingen, wenn ihre Auswirkungen von der Wirtschaft und den Verbraucherinnen und Verbrauchern unterstützt und getragen werden können."
Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette "von Acker bis Teller", also aus Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und Gastronomie an. Daneben gehören zu seinen Mitgliedern auch private Untersuchungslaboratorien, Anwaltskanzleien und Einzelpersonen.
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