Sport

Lizenzierungsverfahren zur Saison 2020/21: VfL muss Auflagen erfüllen

Die DFL Deutsche Fußball Liga hat erste Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren für die kommende Saison 2021/22 der Bundesliga und 2. Bundesliga getroffen. Keinem der Bewerber wurde im ersten Schritt die Spielberechtigung verweigert, aber viele Clubs müssen Auflagen erfüllen. Hierzu zählt auch der VfL Bochum 1848. Diese Entscheidung war aufgrund der Pandemielage erwartet worden, entsprechend vorbereitet wird der Verein die offenen Punkte angehen.

Hierbei gibt es mehrere Szenarien, verknüpft mit der Spielklassenzugehörigkeit oder mit der Wiederzulassung bzw. Teilzulassung von Zuschauern in den Stadien. Im Falle eines Aufstiegs in die Bundesliga gäbe es die Auflagen, eine dritte hauptamtliche Kraft in der Fanbetreuung einzustellen sowie eine vollamtliche sportpsychologische Betreuung im NLZ, dem Talentwerk, zu gewährleisten. Zudem gilt es, zusätzliche Medienanforderungen zu erfüllen, unabhängig von der Ligazugehörigkeit. Das betrifft vor allem Kamerapositionen und Verkabelung. Hier befindet sich der VfL bereits im engen Austausch mit der Stadt Bochum. Im finanziellen Bereich sind Auflagen zu erfüllen die sich für den VfL aus den pandemiebedingten wirtschaftlichen Unwägbarkeiten ergeben haben. Dies trifft den VfL jedoch nicht unerwartet. Die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen läuft kontinuierlich.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft e.V.
Castroper Straße 145
44791 Bochum
Telefon: +49 (234) 9518-48
Telefax: +49 (234) 9518-95
http://www.vfl-bochum.de

Ansprechpartner:
Jens Fricke
Bereichsleiter Medien & Kommunikation
Telefon: +49 (234) 9518501
Fax: +49 (234) 9518824
E-Mail: fricke@vfl-bochum.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel