Medien

luca-App ist einsatzbereit

Der Friseurtermin ist gebucht, mit Maske und gezücktem Smartphone geht es in den Salon. Einchecken am Tresen, einchecken am Platz, Waschen, Schneiden, Föhnen, bezahlen, auschecken – alles ohne lästige Zettelwirtschaft. Mithilfe der luca-App und der Anbindung ans Gesundheitsamt ist das nun auch im Vogelsbergkreis möglich. Die Schnittstelle zur Behörde erlaubt einen verschlüsselten Austausch von Daten, die für die Kontaktpersonennachverfolgung wichtig sind.

„Mit der luca-App können sich Behörde, Betreiber der App vor Ort und Bürgerinnen und Bürger freiwillig vernetzen, um so das Puzzle der Kontaktpersonennachverfolgung schneller lösen zu können. Wir minimieren damit aufwendige Papierlisten und bringen die Übermittlung der Daten in ein zeitgemäßes Format“, sagt Landrat Manfred Görig (SPD). Ohne viel Aufwand kann mit der luca-App ein digitales Logbuch geführt werden und dieses im Infektionsfall in wenigen Schritten an das Gesundheitsamt gemeldet werden.

Ab sofort können Unternehmer oder Veranstalter – ebenso wie Kunden und Besucher – sich anmelden und registrieren. Das erlaubt Kontakte mit infizierten Menschen zu identifizieren und an das Gesundheitsamt zu übermitteln – ohne dass zum Beispiel ein App-Betreiber Zugriff auf personenbezogene Daten hat. Denn die Daten können lediglich beim Gesundheitsamt wieder entschlüsselt werden. Ein Besucher checkt lediglich mittels QR-Code über das Smartphone am Eingang ein und beim Verlassen wieder aus. War eine infizierte Person in seiner Nähe, können seine Daten dann verschlüsselt an das Gesundheitsamt übermittelt werden. Dazu muss vorher der Veranstalter oder Unternehmer dem Gesundheitsamt die Daten für den relevanten Zeitraum freigeben.

Danach erhält das Amt eine Liste aller Personen, die sich im relevanten Zeitraum, gemeinsam mit der infizierten Person aufgehalten haben. Haben Betreiber der App zusätzlich Teilbereiche untergliedert, kann das Gesundheitsamt schon vorab das Infektionsrisiko bewerten und Kontaktpersonen mit geringem Risiko aussortieren. Denkbar wäre auch der Einsatz am Arbeitsplatz – Mitarbeiter loggen sich am Haupteingang und in Abteilungen ein und aus – zielgenau können dann die Kontaktpersonen aus den einzelnen Bereichen beim Gesundheitsamt ausgewertet und gegebenenfalls kontaktiert werden. Besuche im Einzelhandel, der Gastronomie oder Kulturangebote und vielen weiteren Bereichen könnten zukünftig so mit der luca-App im Infektionsfall einfach nachvollzogen werden.

Auch über private Treffen kann – wenn dies wieder möglich ist – mit der luca-App digital Buch geführt werden. Dazu muss ein privates Treffen erstellt werden – ein Freund oder Familienmitglieder scannen dann zu Beginn und am Ende des Treffens einen QR-Code. So wird das Treffen in der Historie des Nutzers vermerkt. Zwar können diese Informationen nicht mit dem Gesundheitsamt geteilt werden, allerdings sind sie eine wichtige Ergänzung bei der Kontaktpersonennachverfolgung. Außerdem kann sich, wer kein Smartphone besitzt, mit einem auf der Homepage der luca-App registrierten Schlüsselanhänger mit speziellem QR-Code an luca-Standorten einloggen.

„Mit der Anbindung an die Systeme des Gesundheitsamtes haben wir eine wichtige Schnittstelle geschaffen, die die Kontaktpersonennachverfolgung unterstützen wird – das letztlich auch dazu beiträgt, früher über weitere Schritte zu mehr Möglichkeiten nachdenken zu können“, unterstreicht Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak (CDU) abschließend.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
https://www.vogelsbergkreis.de

Ansprechpartner:
Christian Lips
Redakteur in der Pressestelle
Telefon: +49 (6641) 977-272
E-Mail: Christian.Lips@vogelsbergkreis.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel