Energie- / Umwelttechnik

NABU: Konfliktpotential verringern – gemeinsam Planungsgutachten beauftragen

Mit einem Rechtsgutachten der Anwaltskanzlei Mohrpartner hat der NABU heute Wege aufgezeigt, wie das juristische und fachliche Konfliktpotential bei Infrastrukturvorhaben deutlich verringert werden kann. In Genehmigungsverfahren und bei Klagen vor Gericht gegen den Bau von Autobahnen, Windparks oder anderen Infrastrukturmaßnahmen spielt die bezweifelte Objektivität der allein vom Vorhabenträger beauftragten Gutachten eine oftmals entscheidende Rolle.

Die Hamburger Rechtsanwälte Rüdiger Nebelsieck und Karen Fock haben nun in einem Gutachten für den NABU aufgezeigt, welche rechtlichen Anpassungen erforderlich sind, um die Auswahl von Gutachtern zukünftig unabhängiger zu gestalten und daran neben Fachbehörden auch anerkannte Umweltverbände zu beteiligen. Dies kann etwa über einen frühzeitigen Beteiligungstermin erfolgen, bei der die gemeinsame Auswahl der Fachgutachter im Fokus steht. Ziel ist es, die ökonomische Bindung der Gutachterbüros allein an die Vorhabenträger zu lockern und dadurch der für eine neutrale Begutachtung geforderten Objektivität bei der umweltrelevanten Beurteilung von Eingriffen in Natur und Umwelt, wie sie alle Vorhaben potentiell darstellen, mehr Gewicht zu geben. Ein Ergebnis des Gutachtens ist dabei auch, dass schon heute die Einbeziehung der Umweltverbände bei der Gutachterauswahl auf freiwilliger Basis möglich ist.

Ingo Ludwichowski, Geschäftsführer des NABU Schleswig-Holstein: "Aus leidvoller, langjähriger Erfahrung wissen wir, dass die Qualität und Neutralität von Gutachten in Planungsverfahren ein kritisches Schlüsselelement bei Auseinandersetzungen um Natur und Umwelt beeinträchtigende Vorhaben ist. Wenn Gutachter nun unabhängiger von wirtschaftlichen Abhängigkeiten arbeiten können und auf die berechtigten Belange aller Parteien Rücksicht zu nehmen haben, erhalten sowohl Natur und Umwelt mehr Gewicht als auch Planungsprozesse mehr Rechtssicherheit. Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes fließen dann von vornherein stärker in die Planung ein, und die Vorhabenträger vermeiden einen unnötigen Gutachterstreit, da den vorgelegten Unterlagen gegenseitig nun mehr Glaubwürdigkeit zugesprochen werden kann".

Daniel Rieger, Leiter Verkehrspolitik beim NABU Bundesverband, erklärt: "Schon heute ist die Einbeziehung der Umweltverbände möglich. Große Vorhabenträger wie die DEGES und die Bahn sollten nun vorangehen und schon jetzt bei Projekten von der Möglichkeit Gebrauch machen. Die zukünftige Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstens für die notwendigen rechtlichen Anpassungen zu sorgen, damit das Verfahren in umweltrelevanten Verfahren zum verbindlichen Standard werden kann."

Die Anpassung der Gutachterbeauftragung zur Verbesserung von Planungen ist eine der zentralen Forderungen des NABU an die Parteien bei der kommenden Bundestagswahl. Das Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei kann beim NABU angefordert oder unter www.NABU-SH.de heruntergeladen werden. Dort werden auch weitere Hintergrundinformationen zu Klageverfahren zur Verfügung gestellt.

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Daniel Rieger
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Rüdiger Nebelsieck
Kanzlei Mohrpartner
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Ingo Ludwichowski
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