Neuer Gesetzesentwurf der TA Luft verhindert Tierwohl- Fortschritt
„Die Empfehlung der Ausschüsse zur Novellierung der TA Luft soll in der nächsten Sitzung des Bundesrats am 7. Mai 2021 vorgelegt werden. Wenn der Entwurf in dieser Form vom Plenum beschlossen wird, ist das eine Katastrophe für alle Bemühungen zur Verbesserung des Tierwohls. Allein schon die geplante Verschärfung der Bagatellgrenze bei Stickstoffemissionen von fünf auf 3,5 kg Stickstoff je Hektar und Jahr bedeutet das Aus für den von der Borchert-Kommission konkret empfohlenen Tierwohlfortschritt. Mehr Außenklima-Anreize und Offenställe mit Auslauf für unsere Nutztiere werden mit dieser Vorgabe faktisch unmöglich.
Es ist äußerst bedauerlich, dass die Politik erneut nicht in der Lage ist, konsequent und sachlogisch in eine Richtung zu gehen und zu entscheiden. Sie spielt das Emissionsrecht gegen das Tierschutzrecht aus – ein widersprüchliches Handeln, das wir aufs schärfste kritisieren! So werden beispielsweise ganz konkret auch schon Stallöffnungen durch den Anbau von Wintergärten mit der geplanten TA Luft-Novelle emissionsrechtlich verhindert.
Die Politik gefährdet mit diesem unverantwortlichen Vorgehen die Existenz unserer heimischen Erzeuger und setzt die Zukunft einer ganzen Branche aufs Spiel. Bereits jetzt spüren wir eine starke Verunsicherung der deutschen Tierhalter, die nicht mehr wissen, wie sie am Standort Deutschland noch weiter bestehen können – und das obwohl sie bereit sind, in mehr Tierwohl zu investieren.
Wir fordern deshalb, dass der erneute Änderungsvorschlag der TA Luft in dieser Form nicht durch das Bundesratsplenum gehen darf. Die Politik muss endlich ganzheitlich denken und verantwortlich handeln!
An dieser Stelle erneuern wir gerne unser Angebot, uns in konstruktive und lösungsorientierte Fachgespräche zur klaren Definition einer Öffnungsklausel der TA Luft für Stallbaumaßnahmen, die dem Tierwohl dienen, einzubringen. Das Ganze auf Basis der empfohlenen Haltungskriterien der Borchert-Kommission.“
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