Post-Cotonou-Abkommen führt die Vergangenheit weiter, anstatt Neues zu wagen
„Das gilt speziell im Hinblick auf die den Afrika-Verein betreffenden Beziehungen der EU zu Afrika. Hier wird ein vor Jahrzehnten künstlich gesetzter Rahmen für weitere 20 Jahre fortgeschrieben, denn die nordafrikanischen Länder sind von diesem Abkommen ausgeschlossen. Zudem werden im „Post-Cotonou-Abkommen“ karibische, pazifische und afrikanische Staaten zusammengefasst, in denen es im Jahr 2021 eigentlich nur noch künstlich geschaffene Gemeinsamkeiten gibt. Das mag beim ursprünglichen „Yaoundé-Abkommen“ 1963 anders gewesen sein, heute haben sich die Ausgangslagen aber erheblich verändert und die EU verfolgt in den drei Regionen völlig unterschiedliche strategische Interessen,“ erklärt Christoph Kannengießer.
„Für unsere afrikanischen Partner ist die Abtrennung der nordafrikanischen Länder nicht mehr nachvollziehbar. Sie haben die Vision eines Kontinent-zu-Kontinent Vertrags zwischen der Europäischen und der Afrikanischen Union (AU). Dass diese Vision seitens der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission nicht aufgegriffen wurde, halte ich für einen Fehler und eine verpasste Gelegenheit. Die nordafrikanischen Staaten und die AU sind nicht Teil des Abkommens,“ so Kannengießer.
„Speziell in Bezug auf den Handel bleibt die jetzt vorliegende Vereinbarung weit hinter den Erwartungen zurück. Die Konzentration auf den Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen hätte eine viel größere Rolle spielen sollen. Gerade in Bezug auf unseren Nachbarkontinent Afrika muss es darum gehen, nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu ermöglichen, denn nur das kann der schnell wachsenden und sehr jungen Bevölkerung dort die Perspektive für ein Leben in relativem Wohlstand ermöglichen. Deutsche und europäische Unternehmen stehen für Investitionen bereit, die richtigen Anreize und Sicherheiten fehlen aber und sie werden durch das Abkommen nicht in ausreichender Form geschaffen,“ sagt Kannengießer weiter.
„Das eigentliche Ziel sollte folglich darin bestehen, in Verhandlungen über eine Freihandelszone zwischen der EU und der AU einzutreten. Das Post-Cotonou-Abkommen“ sollte nur noch als Übergang zu einem Abkommen mit der AU und dem Kontinent als Ganzes verstanden werden. Ich hoffe, in Brüssel wird das auch so gesehen“, schließt Christoph Kannengießer.
Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft e.V.
Friedrichstraße 206
10969 Berlin
Telefon: +49 (30) 20607190
Telefax: +49 (30) 2060719108
http://www.afrikaverein.de
Telefon: +49 (30) 2060719-77
E-Mail: el-noshokaty@afrikaverein.de