Mobile & Verkehr

Reisesicherungsfonds kommt gesetzlich verordnetem Busreise-Aus gleich

In der heutigen Anhörung des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz wird der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) nachdrücklich auf Fehlkonstruktionen beim geplanten Insolvenzschutzfonds für Pauschalreisen hinweisen. Kleinen und mittleren Anbietern droht eine Kostenexplosion, da sie für die immensen Risiken der Reisekonzerne einstehen sollen. Und das, obwohl bei ihnen schon jetzt keine Ausfallgefahren bestehen oder Rückführungskosten anfallen. Der Fonds droht nach jetzigem Planungsstand, den Gleichheitsgrundsatz zu verletzen und die Gewerbefreiheit der Reisebusbetriebe einzuschränken.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat nachdrücklich vor einem massiven Schaden für die Angebotsvielfalt im Tourismussektor gewarnt. Der vorliegende Entwurf für die Ausgestaltung des Reisesicherungsfonds zum Schutz von Kundengeldern bei Pauschalreisen sieht vor, dass kleinen und mittleren Anbietern horrende Zusatzkosten auferlegt werden sollen. Mit diesen müssten sie für die großen Ausfallrisiken von Reisekonzernen einstehen. Der Fonds droht so, ausgerechnet mittelständische Unternehmen aus dem Markt zu drängen und damit die Angebotsvielfalt für Kundinnen und Kunden nachhaltig einzuschränken und die Kosten für Pauschalreisen deutlich in die Höhe zu treiben. Der bdo fordert, eine Umsatzgrenze von 20 Millionen Euro für Busreiseveranstalter für eine zwingende Aufnahme in den Fonds anzusetzen. Die vorgesehene 7-prozentige Sicherheitsleistung wird die Busunternehmen aus dem Markt drängen, denn sie stellt nicht auf die tatsächliche Bonität und Risiken dieser Unternehmen ab. Der Busmittelstand hat im Vergleich zu den Konzernen eine hohe Eigenkapitalquote, keine Repatriierungsrisiken und bietet durch seine zumeist im Eigentum befindlichen Betriebsmittel – in Form der Reisebusse – hohe Sicherheiten. Infolge der Pandemie und nach Marktaustritten von Versicherern sind die Sicherheitsleistungen und Entgelte bereits massiv – auf bis zu 4% bzw. 0,2% – erhöht worden. Dies kann der Busmittelstand gerade noch so stemmen, weitere Zusatzbelastungen sind aber einfach nicht zu schaffen.  

Die Busbranche sieht sich bei den bisher vorliegenden Entwürfen besonders benachteiligt, da für ihre mittelständischen Reiseveranstalter quasi keinerlei Risiken bestehen, wie unter anderem die Rückholung beim Ausbruch der Corona-Pandemie oder die Pleiten von Großanbietern gezeigt haben. Auf Anfrage des Bundestagsabgeordneten Markus Tressel hin hat die Bundesregierung am 8. April bekanntgegeben, dass mehr als 100.000 Thomas-Cook-Kundinnen und -Kunden nach dem Reisekonzern-Aus Anträge auf Entschädigung gestellt haben. Und für nahezu 100 Millionen Euro wurden Fernreisegäste aus aller Welt im Frühjahr 2020 durch die Bundesregierung zurückgeflogen. Dem steht kein einziger derartiger Fall bei Busreiseveranstaltern gegenüber. Aber genau diese sollen jetzt für solche Risiken mitbezahlen. 

bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard sagte in Berlin zur geplanten Einführung eines Reisesicherungsfonds: „Wir lehnen den Reiseischerungsfond in der jetzigen Form als unfair ab. Wir fordern, dass die tatsächlichen Haftungsrisiken der Unternehmen berücksichtigt werden, statt alle über einen Kamm zu scheren. Der bdo unterstützt den berechtigen Wunsch, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Insolvenzen in der Reisebranche zu schützen und ihre Rückreise zu garantieren. Die familiengeführten Busunternehmen haben dieses Ziel aber stets erreicht und werden dies auch in Zukunft tun. Es gibt einfach keine Fälle, in denen unsere Reisegäste teuer aus dem Ausland zurückgeholt werden mussten, wie das bei großen Konzernpleiten zu beobachten war.“ 

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages führt zu diesem Thema am 21. April ab 17:30 Uhr eine öffentliche Anhörung durch, bei der auch bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard sprechen wird. Im Vorfeld der Sachverständigenanhörung hat der bdo auch seine offizielle Stellungnahme zum Reisesicherungsfonds eingebracht. Diese finden Sie hier.

Über den Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) ist der Spitzenverband der deutschen Busbranche und vertritt die Interessen der privaten und mittelständischen Unternehmen aus dem Bereich Personennahverkehr, Bustouristik und Fernlinienverkehr gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V.
Reinhardtstr. 25
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 24089-300
Telefax: +49 (30) 24089-400
http://www.bdo.org

Ansprechpartner:
Christian Wahl
Referent Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 24089-300
E-Mail: christian.wahl@bdo.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel