Soziale Ausgestaltung der CO2-Bepreisung sichert Akzeptanz – Koalition muss gerechte Lösung für Mieter finden
Der CO2-Preis muss eine echte Lenkungswirkung entfalten. Dafür ist sowohl die Höhe entscheidend als auch die Kompensation. Im Bereich des Mietwohnungsmarktes besteht eine überwiegende Verantwortung der Vermieter. „Mieter können nur zum Teil über ihr Verbrauchsverhalten beeinflussen, wie viel Wärme sie verbrauchen, kein Einfluss besteht im Normalfall auf die Energiequelle. Eine durch CO2-Bepreisung bedingte Kostensteigerung darf daher keine Mehrbelastung für Mieter darstellen oder muss an anderer Stelle entsprechend kompensiert werden“, so Peter.
Zusätzlich müsse die Förderung für erneuerbare Wärmeversorgung und die Steigerung der Energieeffizienz in den Blick genommen werden. „Die Ausgestaltung solcher Förderinstrumente muss möglichst attraktiv sein – und das nicht nur für selbstnutzende, sondern auch für vermietende Gebäudeeigentümer, so dass diese in höherem Maße in Anspruch genommen werden“, so Peter weiter. Noch immer gebe es keinen Entwurf für das Förderprogramm „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ (BEW), so dass weiterhin keine rein erneuerbaren Projekte gefördert werden könnten. Zusätzliche Anreize fehlten auch für Wohnungsgesellschaften. „Wir brauchen Quartierslösungen zur Wärmeversorgung und Eigenerzeugnung durch Erneuerbare Energien. Diese müssen im Fokus von Förderanreizen für Wohnungsgesellschaften und Vermietern von mehr als zehn Einheiten stehen. Der Gebäudesektor ist für etwa ein Drittel der Treibhausgas-Emissionen verantwortlich und hängt bei der Umstellung auf Erneuerbare Energien deutlich hinterher. Hier braucht es nun alle Anstrengung, um den Gebäudebestand nachhaltig umzugestalten“, so Peter abschließend.
Weiterführende Informationen:
Das BEE-Positionspapier zur CO2-Bepreisung finden Sie hier.
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