Standardisierte Informationen über Nachhaltigkeit
Jetzt sind alle gelisteten Unternehmen (außer Mikrounternehmen) verpflichtet, im Lagebericht ihres Geschäftsberichtes standardisierte Informationen über ihr nachhaltiges Wirtschaften zu liefern. Für Finanzinstitute bleibt die Schwelle bei 500 Mitarbeitern. Separate Berichte sind nicht mehr erlaubt. Wirtschaftsprüfer müssen die Informationen testieren.
Konzerne mit Sitz außerhalb Europas müssen trotzdem für Einheiten in der EU Nachhaltigkeitsberichte anfertigen in denen die gesamten Lieferketten – auch die außereuropäischen zu berücksichtigen sind.
Es gilt fortan das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Es muss auch die Information im Bericht erscheinen, die rein aus finanzieller Sicht irrelevant ist. Beispielsweise hält ein Fonds nur wenige Aktien eines sehr verschmutzenden Unternehmens. Immaterielle Vermögenswerte, die nicht in der finanziellen Berichtserstattung enthalten sind, sollen in der nichtfinanziellen Berichtserstattung aufgegriffen werden (wie z.B. Mitarbeiterloyalität).
Aus den Berichtsdaten will die EFRAG eine europaweite Datenbank mit ESG-Daten aufbauen. Die EFRAG soll Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung verfassen, die in der ganzen EU verbindlich sein sollen. Überprüft wird das durch die ESMA. Dies steht im Einklang mit der EU-Taxonomie und SFDR-Verordnung zur Vermittlung von Finanzprodukten.
Dr. Carsten Zielke begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission: "Ich freue mich, dass die EU-Kommission den Vorschlägen unserer Task Force weitestgehend gefolgt ist. Ungenauen Informationen, die weit verstreut sind, wird bald ein Ende bereitet. Die Versicherer aber auch Banken bekommen hierdurch eine ungeheure Möglichkeit, eine weitgehende Nachhaltigkeitsstrategie transparent umzusetzen und damit zum Gelingen des Green Deals beizutragen. Schon heute begleitet die Zielke Research Consult GmbH einige Institute auf diesem Weg, da sie erkannt haben, dass eine schnelle Umsetzung imagefördernd ist".
Der Vorschlag dieser Direktive muss jetzt durch das EU-Parlament und den Europäischen Rat. Konkrete Standards sind für 2023 zu erwarten.
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