Bildung & Karriere

Studentenwerke haben mehr als 300.000 Mal Überbrückungshilfe leisten können

.

  • Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
  • Deutsches Studentenwerk (DSW): Seit Juni 2020 mehr als 460.000 Anträge eingegangen bei den Studentenwerken; mehr als 300.000 Mal positiv beschieden
  • DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde: „Je länger die Pandemie anhält, umso manifester wird die Systemrelevanz der Studentenwerke“
  • Meyer auf der Heyde: „Die prekäre Lage leer ausgehender Antragsteller zeigt, wie dringend notwendig eine grundlegende BAföG-Reform ist“

Bei den Studenten- und Studierendenwerken sind inzwischen mehr als 460.000 Online-Anträge auf die Überbrückungshilfe der Bundesregierung für Studierende in pandemiebedingter Notlage eingegangen; mehr als 300.000 Mal konnten die Studentenwerke diese Hilfe zusagen. Darauf macht das Deutsche Studentenwerk (DSW) aufmerksam, in dem die 57 Studenten- und Studierendenwerke organisiert sind.

Die in der ersten Welle der Coronavirus-Pandemie im Juni 2020 gestartete Überbrückungshilfe, Teil eines Pandemie-Hilfspakets des Bundes-ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Studierende, wird seitdem von den Studenten- und Studierendenwerken umgesetzt, nunmehr weiterhin bis Ende September 2021, dem Ende des Sommersemesters 2021. Nur im Oktober 2020 war das Projekt für einen Monat ausgesetzt.

Die für die soziale und wirtschaftliche Förderung der rund 2,9 Millionen Studierenden in Deutschland zuständigen Studenten- und Studierendenwerke bearbeiten und prüfen die Online-Anträge der Studierenden und entscheiden, ob und in welcher Höhe Überbrückungshilfe ausbezahlt werden kann.

Mit dieser Aufgabe sind in den Studenten- und Studierendenwerken bundesweit rund 1.300 Beschäftigte befasst. Inzwischen konnten rund 135 Millionen Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt werden; im Januar 2021 lag die Zusage-Quote bei 75%, im Februar 2021 bei 76%.

DSW-Generalsekretr Achim Meyer auf der Heyde streicht die Leistung und das Engagement der Studentenwerke heraus: „Was in der ersten Phase der Pandemie im Frühjahr 2020 über einen enormern Kraftakt gestartet ist, hat sich inzwischen zu einer zusätzlichen Sonderaufgabe für die Studentenwerke entwickelt. Sie leisten Großartiges, damit diese Hilfe der Bundesregierung bei denjenigen Studierenden akommt, die sie dringend benötigen. Die Studentenwerke helfen, und ihre Beschäftigten legen sich für die Überbrückungshilfe ins Zeug. Je länger die Pandemie anhält, umso manifester wird die Systemrelevanz der Studentenwerke!“

Gleichzeitig macht Meyer auf der Heyde auf einen strukturellen Reformbedarf bei der staatlichen Studienfinanzierung insgesamt aufmerksam:  „Das 50-jährige Jubiläum des BAföG ist ein Ansporn, endlich beherzt eine grundlegende BAföG-Reform in Angriff nehmen. Dies zeigt die prekäre finanzielle Lage vieler leer ausgehender Antragstellerinnen und Antragsteller auf Überbrückungshilfe. Bei diesen besteht das Finanzierungsdefizit dauerhaft und nicht erst infolge der Pandemie, so dass die Überbrückungshilfe hier nicht helfen kann, aber eine Reform des BAföG könnte es.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsches Studierendenwerk e.V.
Monbijouplatz 11
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 297727-10
Telefax: +49 (30) 297727-99
http://www.studentenwerke.de

Ansprechpartner:
Stefan Grob
Referatsleiter Presse/Kultur
Telefon: +49 (30) 297727-20
Fax: +49 (30) 297727-99
E-Mail: stefan.grob@studentenwerke.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel