Verbraucher & Recht

Versicherung für ein Dach über dem Kopf

Nach 30 Jahren ein Totalschaden – und trotzdem die Neuwertentschädigung kassieren? Das kann sich kein Autobesitzer vorstellen – aber viele Immobilienbesitzer erwarten genau das von ihrer Versicherung.

Hartnäckig hält sich der Irrglaube, eine Gebäudeversicherung würde automatisch jeden Dachschaden bezahlen, wenn der Sturm mit mehr als 8 Windstärken bläst. Doch das Vertrauen, die Versicherung spendiere dann ein neues Dach, ist dahin, wenn vor der Schadensregulierung auf die Obliegenheitspflicht des Versicherungsnehmers hingewiesen wird. Dazu gehört auch, Schäden durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.

Der regelmäßige DachCheck durch einen Fachbetrieb ist eine solche Maßnahme. Denn durch die gründliche Inaugenscheinnahme des Daches und seiner weiteren Bauteile wie Durchdringungen für Lüfterrohre, Befestigungen von Solarmodulen, Fenster- und Kamineinfassungen und Dachrinnen können kleinere Schäden meist so rechtzeitig erkannt, werde, dass sich beim nächsten Unwetter daraus kein Totalschaden entwickelt. 

Natürlich gibt es extreme Unwetterereignisse, gegen die auch eine gerade erst durchgeführte Dachüberprüfung nicht vor Schäden schützen kann. Der DachCheck durch einen Fachbetrieb der Dachdecker-Innung wird aber nach exakt definierten Vorgaben durchgeführt. Dabei wird eine umfangreiche Checkliste abgearbeitet. Diese Liste kann im Schadensfall gegenüber der Versicherung als Nachweis für die Erfüllung der Obliegenheitspflichten vorgelegt werden. 

Beim DachCheck kann im Vorfeld auch die Vereinbarung getroffen werden, kleinere Arbeiten gleich mit zu erledigen. So z. B. die Reinigung der Dachrinnen von Laub und Ästen oder das Entfernen von Bemoosungen rund um die Eindeckrahmen der Dachfenster. Das erspart dem Hausbesitzer eine neue Terminvereinbarung und zusätzliche Anfahrtskosten.

Mindestens so wichtig wie die Auswahl des richtigen Auftragnehmers für eine Dacheindeckung ist auch die Wahl des qualifizierten Partners für den DachCheck. Auf die oft dubiosen Angebote mobiler Handwerkerkolonnen zu setzen, wäre sicher wenig sinnvoll. Denn hier hat eine an der Haustüre angebotene Dach-Überprüfung oft nur das Ziel, unnötige Reparaturen oder komplette Dachsanierungen teuer zu verkaufen.

Wie erst kürzlich in einer TV-Ratgebersendung empfohlen, sollten sich Hausbesitzer einen Dachdecker-Fachbetrieb in der Region als vertrauenswürdigen Ansprechpartner suchen. Dabei ist die örtliche Dachdecker-Innung gerne behilflich. Alternativ genügen der Blick und der Klick ins Internet: www.dachdecker.bayern

Über Bayerisches Dachdeckerhandwerk Landesinnungsverband

Das Bayerische Dachdeckerhandwerk – Landesinnungsverband – vertritt als berufsständische Organisation rund 450 Dachdecker-Fachbetriebe in den elf angeschlossenen Dachdecker-Innungen in Bayern. Sitz des Verbandes ist in München.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bayerisches Dachdeckerhandwerk Landesinnungsverband
Ehrenbreitsteiner Straße 5
80993 München
Telefon: +49 (89) 143409-0
Telefax: +49 (89) 143409-19
http://www.dachdecker.bayern

Ansprechpartner:
Harald Friedrich
HF.Redaktion Harald Friedrich
E-Mail: hf.redaktion@t-online.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel