Wohnungswirtschaft zum Klimagesetz-Urteil: Schärfere Klimaziele erfordern massive staatliche Unterstützung
- Rechtsanspruch auf Förderung von Klimaschutzmaßnahmen notwendig
- dezentrale Erzeugung erneuerbarer Energien schnell extrem vereinfachen
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Reduktion der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 fehlen. Nach Ansicht der obersten Richter hätte der Gesetzgeber zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit der jungen Generation Vorkehrungen treffen müssen, um die damit verbundenen späteren hohen Lasten abzumildern. Da die gesetzlichen Vorgaben für die weitere Senkung des CO2-Ausstoßes ab 2031 nicht ausreichen, muss der Gesetzgeber dies für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher regeln.
Für den Gebäudesektor ergeben sich aus diesem Urteil in Verbindung mit dem verschärften EU-Klimaziel aller Voraussicht nach weitere Verschärfungen bei der Höhe der zulässigen CO2-Emissionen bereits bis 2030 sowie weitere verbindliche Zwischenziele. Davon betroffen sind auch die rund 6 Millionen Wohnungen der sozial orientierten Wohnungsunternehmen in Deutschland, die 13 Millionen Menschen mit meist niedrigeren Einkommen bezahlbaren Wohnraum bieten. Die Wohnungswirtschaft steht vor der Mammutaufgabe, den Treibhausgasausstoß der Wohnungen deutlich zu senken, gleichzeitig aber deren Bezahlbarkeit für die Mieterinnen und Mieter zu sichern.
„Das heutige Urteil und seine absehbaren Folgen in Bezug auf weiter zu verschärfende Klimaziele machen vor allem eines deutlicher denn je: Die Ziele im Wohngebäudebereich können nur dann sozialverträglich erreicht werden, wenn der Staat die finanziellen Folgen für Mieter und Mieter massiv mit ausreichend Fördermitteln kompensiert. Dabei brauchen wir einen Rechtsanspruch auf Förderung“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Mieter und Vermieter dürfen bei der Bewältigung der riesigen gesellschaftlichen Herausforderungen der Energiewende nicht im Stich gelassen werden.
„Der Klimaschutz darf Deutschland nicht in ein soziales Wohn-Dilemma stürzen. Noch weiter verschärfte Klimaziele machen noch höhere Investitionen notwendig, um den CO2-Ausstoß in Wohngebäuden weiter zu senken. Dieses Geld fällt nicht vom Himmel, vor allem nicht bei den Wohnungsunternehmen in Deutschland, die mit geringen Renditen von maximal drei bis vier Prozent wirtschaften müssen“, sagt der GdW-Präsident.
Die Wohnungswirtschaft fordert angesichts der Entscheidung, die Nutzung von vor Ort in den Wohnquartieren gewonnener erneuerbarer Energie sehr schnell und extrem zu vereinfachen. Außerdem muss die Nutzung leitungsgebundener erneuerbarer Energien vollständig im Gebäudeenergiegesetz und bei der Förderung anrechenbar werden. „Klimaschutz funktioniert nur, wenn er dezentral umgesetzt wird und die Bewohner vor Ort direkt von den Klimaschutzmaßnahmen profitieren können“, sagt Axel Gedaschko.
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.
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