BDA zum Lieferkettengesetz: Gesetz bleibt überflüssig, wichtige Begrenzung ist aber anzuerkennen
Gesetz bleibt überflüssig, wichtige Begrenzung ist aber anzuerkennen
Das Gesetz ist und bleibt überregulierend und überflüssig. Es ist aber anzuerkennen, dass jetzt im Bereich der zivilrechtlichen Haftung eine wichtige Begrenzung vorgenommen wurde. Wenn diese vor Gericht Bestand hat, werden sich die negativen Auswirkungen auf die Lieferketten und die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Schwellenländern hoffentlich in Grenzen halten. Es ist nun an der Politik zu zeigen, ob sie bei ihrem Handeln die gleichen menschenrechtlichen Grundsätze durchsetzt, die sie jetzt von den Unternehmen einfordert. Wir Arbeitgeber werden nicht nachlassen, unserer Verantwortung zum Schutz der Umwelt und Menschenrechte und für faire Arbeitsbedingungen bei unseren wirtschaftlichen Aktivitäten gerecht zu werden.
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