Finanzen / Bilanzen

Bundesweit 24 700 Einkommensmillionärinnen und -millionäre im Jahr 2017

Im Jahr 2017 hatten knapp 24 700 aller in Deutschland erfassten Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen Einkünfte von mindestens einer Million Euro. Das waren knapp 1 900 Steuerpflichtige mehr als 2016. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, betrug das Durchschnittseinkommen in dieser Gruppe 2,7 Millionen Euro. In Hamburg war die „Millionärsdichte“ am höchsten. Dort hatten zwölf von zehntausend unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen (1,2 Promille) Jahreseinkünfte jenseits der Millionengrenze. In Sachsen-Anhalt und Thüringen war es dagegen jeweils nur ein Steuerpflichtiger von Zehntausend (0,1 Promille).

41,8 Millionen Steuerpflichtige erzielten 1,7 Billionen Euro Einkünfte

Insgesamt erzielten die 41,8 Millionen Steuerpflichtigen im Jahr 2017 Einkünfte in Höhe von 1,7 Billionen Euro, das waren 76 Milliarden Euro mehr als 2016. Zusammen veranlagte Personen werden dabei als ein Steuerpflichtiger gezählt. Die von den Arbeitgebern einbehaltene Lohnsteuer summierte sich zusammen mit der von den Finanzbehörden festgesetzten Einkommensteuer für 2017 auf 304 Milliarden Euro. Gegenüber 2016 bedeutete dies eine Steigerung um 17 Milliarden Euro.

108 000 Steuerpflichtige zahlten den sogenannten Reichensteuersatz von 45 %

In Deutschland wird ein progressiver Steuersatz angewendet, das heißt, der Steuersatz steigt mit zunehmendem Einkommen. Dadurch werden die Steuerpflichtigen unterschiedlich stark belastet. 2017 wurden Jahreseinkommen ab 256 304 Euro (beziehungsweise ab 512 608 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen) mit dem Höchstsatz von 45 % besteuert. Bei rund 108 000 Steuerpflichtigen kam dieser sogenannte Reichensteuersatz zum Tragen. Das waren 6 000 mehr als im Jahr zuvor. Auf sie entfielen 6,7 % der gesamten Einkünfte und 13,5 % der Steuersumme.

Methodische Hinweise:

Für die dargestellten Ergebnisse wurde die Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2017 ausgewertet. Diese Statistik ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.

Detaillierte Informationen bietet die Fachserie 14, Reihe 7.1 "Lohn- und Einkommensteuer".

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