Verbraucher & Recht

Covid-19-Zertifikat als Impfnachweis ab 1. Juli

Die Chance auf weitere Reiseerleichterungen wächst: Ab 1. Juli soll es das so genannte „EU Covid-19 Digital Certificate“, einen elektronischen Impfnachweis in Form eines QR-Codes geben. Die EU-Mitgliedstaaten haben eine sechswöchige Übergangsfrist für diesen „grünen Pass“ vereinbart. Herkömmliche analoge Impfbücher behalten währenddessen ihre Gültigkeit. Der QR-Code kann in die App „CovPass“ eingescannt werden und enthält neben Namen und Geburtsdatum auch Angaben zu Impfungen, Tests und überstandenen Corona-Infektionen. Welche Berechtigungen die Anwendung darüber hinaus bekommt, entscheiden die Mitgliedstaaten selbst. Wer die Impfung noch vor sich hat, soll das Zertifikat ab Juni direkt bei der Impfung als QR-Code erhalten. Wer noch vor dem Start des elektronischen Systems geimpft wird oder bereits geimpft ist, soll den QR-Code nach Auskunft der ARAG Experten in ausgedruckter Form postalisch erhalten, um ihn nachträglich in den CovPass einscannen zu können.
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