DGB Sachsen begrüßt Erleichterungen bei der Einreise von Beschäftigten aus Tschechien und Polen nach Sachsen
Die Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung hatte über die Bundesregelungen hinausgehende Beschränkungen wie beispielsweise eine gesonderte Testpflicht für Grenzgänger aus Risikogebieten festgeschrieben. Diese Regelungen werden nun mit der Bundesverordnung aufgehoben.
„Während Grenzgängerinnen und Grenzgänger in anderen Grenzregionen ohne Auflagen zu ihrem Arbeitsplatz pendeln konnten, wurden in Sachsen immer wieder neue Hürden aufgebaut. Damit ist jetzt hoffentlich Schluss und die Rechte von grenzüberschreitend Beschäftigten auf Freizügigkeit und Gleichbehandlung werden wieder hergestellt“, sagte Schlimbach.
Gleichzeitig mahnte Schlimbach an, die Regelungen insofern nachzubessern, dass die Nachweise (Test, Genesung, Impfung) auch in tschechischer und polnischer Sprache vorgelegt werden können. „Innerhalb der EU sollte klar sein, dass Nachweise zumindest in allen EU Sprachen anerkannt werden müssen“, sagte Schlimbach.
In der Coronavirus-Einreiseverordnung ist der Hinweis enthalten, dass geprüft werden soll, ob die Anzahl der Sprachen bei der Nachweispflicht erweitert werden kann.
Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 24060-0
Telefax: +49 (30) 24060-324
http://www.dgb.de
Pressesprecherin
Telefon: +49 (351) 8633-104
E-Mail: anna.bernstorf@dgb.de