Verbraucher & Recht

Die Auslandsreise-Krankenversicherung

  • Bei allen Auslandsreisen ist der Abschluss eine Auslandreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen.
  • Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt die Kosten des Krankenrücktransports, die ansonsten keine Krankenkasse erstattet.
  • Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, was bei Reiseversicherungen zu beachten ist.

Mit jeder Impfung steigen die Chancen, in diesem Sommer wieder in Europa zu reisen. Wer den Urlaub im Ausland verbringt, sollte sich unbedingt ergänzend gegen eine plötzliche Krankheit versichern. Im Ernstfall drohen hohe Kosten für Arztbehandlungen und Rückflüge.

Die gesetzliche Krankenkasse oder die private Krankenversicherung übernehmen möglicherweise nicht alle Kosten in einem fremden Land. In der Regel werden nur Kosten für notwendige und unaufschiebbare Behandlungen erstattet. Im außereuropäischen Ausland besteht grundsätzlich keine Deckung durch die Krankenkasse.

„Die Versicherungssysteme der einzelnen Länder sind sehr verschieden. Dies kann bedeuten, dass die Leistungen im Ausland nicht so umfangreich ausfallen, wie in Deutschland oder, dass ein Eigenanteil an der Behandlung zu zahlen ist.“ Informiert der Versicherungsexperte Philipp Wolf „Auch wenn ein Versicherter durch Europa reist, akzeptiert nicht unbedingt jeder Arzt die elektronische Gesundheitskarte.“

Die elektronische Gesundheitskarte dient auch als „europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)“ mit der Behandlungen in der EU und einigen Nachbarländern erstattet werden. So erhalten Versicherte im Krankheitsfall die gleichen Leistungen, wie die Einwohner des Gastlandes, maximal werden Leistungen wie in Deutschland gewährt. Insbesondere der unvorhergesehene Rücktransport kann teuer werden. Die Kosten für einen solchen Transport aus dem Ausland werden in keinem Fall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Leistungen, die national nicht erstattet werden, werden mit Privatrechnung abgerechnet, gegebenenfalls drohen wesentlich höhere Gebühren als in Deutschland. Deshalb ist auch im europäischen Ausland eine private Auslandskrankenversicherung mit guten Versicherungsbedingungen dringend zu empfehlen.

Unsere Tipps:

  • Die Reisekrankenversicherung sollte die medizinisch sinnvolle, und nicht nur eine „ärztlich angeordnete notwendige“ Rückführung abdecken.
  • Ausländische privatärztliche Rechnungen sollten im vollen Umfang erstattet werden.
  • Keine generellen Ausschlüsse außergewöhnlicher Umstände (z. B. von Pandemien wie COVID-19) in den Bedingungen.
  • Privat versicherte Reisende sollten vor Beginn der Reise genau prüfen, ob der Versicherungsschutz ausreicht.

Die Auslandsreisekrankenversicherung sollte grundsätzlich für alle Reisen eines Jahres gelten und nicht für eine einzelne Reise abgeschlossen werden. Für längere Auslandsaufenthalte sind spezielle Tarife verfügbar. Policen für Einzelpersonen sind schon ab 10 Euro zu haben.

Über den Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Politik, Unternehmen und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 19 Mitgliedsverbände und rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vorstand ist Ulrike von der Lühe.

Arbeitsschwerpunkte sind Digitales und Verbraucherrecht, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Energie und Bauen, Lebensmittel und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege. Anlaufstellen für persönliche Beratung sind sechs Beratungsstellen und acht Stützpunkte in Rheinland-Pfalz. Ratsuchende können sich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Unter www.verbraucherzentrale-rlp.de bietet die Verbraucherzentrale vielfältige Informationen und Musterbriefe. Sie meldet sich auch auf Facebook und Twitter zu Wort.

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