DSSV und Experten Allianz klagen beim Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgericht Stuttgart
Trotz massiver Lobby- und Aufklärungsarbeit von DSSV und Experten Allianz ist die Bundesregierung nicht bereit, dem Fitness- und Gesundheitstraining den Stellenwert in der Gesellschaft einzuräumen, der unseren Leistungen entspricht! DSSV und Experten Allianz ziehen deshalb jetzt die Notbremse und reichen zwei Klageschriften vor unterschiedlichen Gerichten ein. Ausgehend von einem DSSV-Mitgliedsbetrieb in Baden-Württemberg wurden die folgenden rechtlichen Schritte eingeleitet:
Vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart soll auf der Basis der geltenden Rechtslage nach § 28b Abs.1 Ziff.6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die Öffnung des Fitnessstudios zu Gunsten des Individualsports erzwungen werden.
Mit der Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird sowohl die im Infektionsschutzgesetz geregelte Schließung nur aufgrund der Inzidenzen gem. § 28b Abs.1 Ziff.3 IfSG, als auch das Verbot des Individualsports im Fitnessstudio nach § 28b Abs. 1 Ziff.6 IfSG angegriffen.
DSSV und Experten Allianz sind sich sicher, dass diese beiden Klagen dazu führen werden, dass Fitnessstudios nicht weiter benachteiligt werden.
Der DSSV wurde im Jahr 1984 gegründet und ist Europas größter Arbeitgeberverband für die Fitness-Wirtschaft. Er zählt zu den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft, ist Mitglied der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und über die Arbeitgebervereinigung BusinessEurope auf EU-Ebene vertreten. Als Sozialpartner ist der DSSV immer wieder gefragt, sei es für Regulierungen in der Sozialpolitik oder in der Berufsbildung. Seit über 35 Jahren ist es das Ziel des DSSV, die Interessen der Fitness-Wirtschaft in der Öffentlichkeit gegenüber politischen Entscheidungsträgern, Verbänden und anderen Organisationen und Kammern zu vertreten. Weitere wichtige Ziele: Stärkung der Anerkennung von Fitness- und Gesundheits-Anlagen als Teil des Gesundheitssystems und Erhöhung der Marktdurchdringung in Deutschland.
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