Geflügelpest: Aufhebung der Stallpflicht im Vogelsbergkreis
Nachdem es im Vogelsbergkreis mehrere Fälle von Geflügelpest gegeben hatte, war die Stallpflicht angeordnet worden. Mittlerweile sind die Fallzahlen bei Wildvögeln und die Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen in Deutschland rückläufig, im Vogelsbergkreis wurden zudem zahlreiche Proben von Wildvögeln mit negativem Ergebnis auf Geflügelpest untersucht. Eine präventive Stallpflicht ist somit nicht mehr erforderlich.
Das Veterinäramt des Kreises rät jedoch dringend, weiterhin Biosicherheitsmaßnahmen und Hygieneregeln beim Betreten von Geflügelhaltungen zu beachten, um das Restrisiko zu reduzieren.
Um auch in Zukunft auf Geflügelpest vorbreitet zu sein, empfiehlt das Veterinäramt jedem, der Vögel in Gefangenschaft hält, ausreichend große Aufstallungsmöglichkeiten vorzuhalten. Das müssen nicht zwingend geschlossene Ställe sein, sondern können auch Volieren sein, die nach oben eintragsdicht und zu den Seiten vogeldicht (Maschendraht max. 25 mm) sind.
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