Gesundheit & Medizin

„Geimpfte“ und „Genesene“ werden „Getesteten“ gleichgestellt

Nach der aktuellen Corona-Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen werden vollständig geimpfte oder nach einer durchgemachten COVID-19-Infektion genesene Personen von der Schnelltestpflicht befreit. Im Klinikum Christophsbad können somit alle Besucher und externe Personen diesen Vorteil nutzen. Patientenbesuche sind weiterhin auf Station telefonisch anzumelden und erst nach Zustimmung eines Oberarztes erlaubt. Personen, die einer Testpflicht unterstehen, also nicht genesen oder vollständig geimpft sind, bekommen mit einem max. 48 Stunden alten und negativen Schnelltest Zugang ins Klinikum. Um die Einhaltung der Abstandsregeln zu ermöglichen, ist pro Patient weiterhin ein Besucher am Tag erlaubt. Alle Besucher müssen eine FFP2-Maske tragen. Besuche von Kindern unter 6 Jahren sind nicht erlaubt.

Als „GENESEN“ gelten alle Personen, die einen Nachweis einer durchgemachten Infektion mittels PCR-Test, der maximal sechs Monate und mindestens 28 Tage zurückliegt, erbringen.

Als vollständig „GEIMPFT“ gelten alle Personen, bei denen entweder die erste Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson oder die zweite Impfung von BioNTech, Moderna oder AstraZeneca mindestens 14 Tage zurückliegen.

Personen mit einer durchgemachten Infektion gelten als vollständig geimpft, wenn sie einen positiven PCR-Test, der mind. 28 Tage zurückliegt, und eine erhaltene Impfstoffdosis (von zwei) nachweisen können. Als Nachweis des Impfstatus kann der Impfpass oder eine Impfbescheinigung beim Pfortendienst des Klinikums vorgelegt werden.

Als „GETESTET“ gelten alle Personen ohne Symptome, die einen negativen Schnelltest vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Der Schnelltest muss durch eine offizielle Teststelle erfolgen. Für Besucher bietet das Klinikum Christophsbad in zwei eigenen Abstrichstellen Termine an, allerdings ist durch hohe Auslastung mit langen Wartezeiten zu rechnen. Deshalb sind alle Besucher gebeten, einen gültigen Schnelltest mitzubringen.

Beim Einlass muss die Identität des angemeldeten Besuchers nachgewiesen werden. Deshalb erfolgt der Zugang für alle Klinikbereiche ausschließlich über den Haupteingang des Klinikums Christophsbad in Haus 20. Dies gilt auch für den Zugang zur Klinik für Geriatrische Rehabilitation. Am Haupteingang werden die Gäste mit persönlichen Daten registriert. Das Besuchsformular mit den persönlichen Daten wird nach vier Wochen vernichtet. Eine FFP2-Maske ist erforderlich und muss während des kompletten Aufenthalts getragen werden. Diese kann mitgebracht oder am Eingang ins Klinikum erworben werden. Auch der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern und die Händehygiene ist unbedingt einzuhalten.

Über die Christophsbad GmbH & Co. Fachkrankenhaus KG

Das Klinikum Christophsbad in Göppingen ist ein modernes Akutplankrankenhaus für Neurologie einschließlich regionaler Stroke Unit, Frührehabilitation und Schlaflabor, für Psychiatrie und Psychotherapie, Gerontopsychiatrie, Psychosomatik und für Kinder- und Jugendpsychiatrie mit einer über 167-jährigen Tradition. Es besteht, zusammen mit der geriatrischen Rehabilitationsklinik in Göppingen und der orthopädischen Rehaklinik Bad Boll, aus 8 Kliniken mit ambulanten, teil- und vollstationären Bereichen.

Angegliedert an das Klinikum ist das Christophsheim, ein spezialisiertes Wohnheim für psychisch u./od. neurologisch kranke Erwachsene. Die vier Standorte des Unternehmens befinden sich in Göppingen, Geislingen und Bad Boll sowie mit MentaCare, unserem Zentrum für Psychische Gesundheit, in Stuttgart. Die Klinikgruppe Christophsbad ist mit rund 1.050 Betten/Plätzen Arbeitgeber für rund 1.650 Mitarbeiter. Das Unternehmen ist nach KTQ (Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen) zertifiziert.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Christophsbad GmbH & Co. Fachkrankenhaus KG
Faurndauer Str. 6 – 28
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Telefax: +49 (7161) 601-511
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Leiterin externe interne Kommunikation
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E-Mail: alma.przywara@christophsbad.de
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