Gericht verbietet Werbeaussagen für Vitamin-Pillen-Abo
Aufgrund verschiedener Verstöße der Firma hatte die Verbraucherzentrale Sachsen im Herbst 2020 Klage eingereicht. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckte die Firma entgegen ihrer Werbeschreiben, dass es bei Unzufriedenheit gar kein Geld zurückgibt, sondern lediglich eine Gutschrift für zukünftige Lieferungen.
Der Geschäftsführer der GF Naturprodukte UG war der Verbraucherzentrale Sachsen übrigens bereits durch die Firma MGN GmbH aus Dresden bekannt. Sie erhielt durch die Verbraucherschützer vor wenigen Jahren den Negativpreis Prellbock aufgrund schamloser Kaltakquise am Telefon, mit der vor allem ältere Menschen abgezockt wurden.
Wer ungewollt am Telefon oder an der Haustür ein Abo über Nahrungsergänzungsmittel abschließt, kann dies grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen wiederrufen. Verbraucher*innen, die Ärger mit der Firma oder anderen Nahrungsergänzungsmittel-Abos haben, können sich gern an die Rechtsberater*innen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden.
Viele Ältere erwarten durch Nahrungsergänzungsmittel eine Linderung bestehender Erkrankungen oder Beschwerden. Tatsächlich können sie aber nur eventuelle Lücken in der Nährstoffversorgung schließen. Eine heilende oder lindernde Wirkung ist nur Arzneimitteln vorbehalten. Zudem können die isolierten Nährstoffe in Wechselwirkung mit Arzneimittel-wirkstoffen treten. Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, sollte die Nahrungsergänzungsmitteln vorher mit eine*r Ärzt*in besprechen.
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
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