Härtefallhilfen des Landes: Antrag ab sofort möglich
Das neu aufgelegte Programm der Landesregierung Baden-Württemberg berücksichtigt Unternehmen und Selbständige, die bisher trotz aller Verbesserungen und Ausweitungen keinen Zugang zu bestehenden Hilfsprogrammen erhalten haben, wie Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut beim Antragsstart in Stuttgart erklärte.
WFG macht auf Hilfsprogramm aufmerksam
Verschiedene mit der Wirtschaft ihrer Region eng verbundene Institutionen wie auch die Wirtschaftsförderung Nordschwarzwald (WFG) informieren UnternehmerInnen – auch mit Hilfe von externen Fachleuten für Spezialgebiete – während der Pandemie verstärkt. Daher ist es der WFG mit ihrem Geschäftsführer Jochen Protzer ein Anliegen, auf die neue Möglichkeit der Unterstützung hinzuweisen. Mit Hilfe des Programms soll besagte Personengruppe, die bisher durch alle Raster gefallen ist, eine finanzielle Hilfe von maximal 10.000 Euro erhalten.
Die Überbrückungshilfe III des Bundes, die Ergänzung des Landes durch fiktive Unternehmer-Löhne sowie der Neustarthilfe wurden zwar als wirksam bezeichnet und in Teilen nachgebessert (Stichwort: Betriebsausgaben, die bisher als Maßstab verwendet wurden, aber bei Soloselbständigen ein Zerrbild ergeben), dennoch gibt es nach Erkenntnis des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Firmen und Selbständige, die mit diesen Instrumenten bisher nicht erfasst und deshalb nicht berücksichtigt werden konnten. Individuelle, durch die Corona-Krise entstandene Problemsituationen sollen nun mit der Härtefallhilfe berücksichtigt werden. Eine unabhängige Härtefallkommission, so heißt es von Seiten des Ministeriums, werde jeden Antrag individuell begutachten und dann beurteilen, ob die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. Die Kommission setzt sich zusammen aus erfahrenen Unternehmerinnen und Unternehmern aus den Branchen Handwerk, Handel, Gastgewerbe, Tourismus, Dienstleistungen und „Freie Berufe“.
Antrag bis 31. Oktober 2021 online stellen
Selbständige und Unternehmen, bei denen der wirtschaftliche Fortbestand bedroht ist und für die nachweislich kein anderes Hilfsangebot von Bund, Land, Kommune greift, können ab sofort auf der gemeinsamen Antragsplattform der Länder einen Antrag stellen, der den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 umfasst. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021. Zu finden ist der Härtefallantrag unter https://haertefallhilfen.de. Die Existenzbedrohung muss dabei offengelegt und der Grund genannt werden, warum kein anderes Hilfsprogramm greift. Die Härtefallhilfen orientieren sich an den (förderfähigen) Fixkosten der Überbrückungshilfe III des Bundes und an den rechtlichen Grundlagen für Beihilfe. Im Regelfall werden maximal 10.000 Euro ausgezahlt.
Zu allen Fragen in Bezug auf Fördermöglichkeiten ist die WFG Anlaufstelle in der Region. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, in der finanzielle Rücklagen oftmals ausgeschöpft sind, können parallel zu akuten Hilfsprogrammen sinnvoll angewendete Fördermittel perspektivisch zu einer innovativen Weiterentwicklung von Unternehmen beitragen. Ansprechpartnerin bei der WFG für Fördermittel ist Melissa Schwab. Sie erreichen Frau Schwab unter schwab@nordschwarzwald.de oder 07231 – 154 369 32.
Wirtschaftsförderung Nordschwarzwald GmbH
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