Investitionsabkommen mit China: Bremsmanöver der EU ist bedauerlich
„Die Aussetzung des Ratifikationsprozesses für das Investitionsabkommen ist angesichts der eskalierenden diplomatischen Spannungen zwischen der EU und China kein unerwarteter Schritt, dennoch ist er bedauerlich.
Zu Recht bezeichnete der Bundeswirtschaftsminister das Abkommen als Meilenstein. Zwar hat es eine begrenzte Reichweite. Dennoch würde es europäischen Unternehmen Freiheiten in China eröffnen, die chinesische Investoren in der EU längst haben und die China viele Jahre verweigert hat. Selbst die USA haben unter Donald Trump mit China ein Abkommen mit ähnlichen Elementen geschlossen, das seit mehr als einem Jahr in Kraft ist und an dem die aktuelle US-Regierung unverändert festhält. Es begründet eine klare Bevorzugung von US-Investoren gegenüber europäischen, zum Beispiel im Bereich der Finanzdienstleistungen.
Es ist zu hoffen, dass China und die EU einen gesichtswahrenden Ausgang aus der Sanktionsspirale finden. Nach Forschungsergebnissen aus dem IfW Kiel ist es sehr unwahrscheinlich, dass die mittlerweile größte Volkswirtschaft der Welt auf Basis von Sanktionen ihr Verhalten ändert. Die wirtschaftlichen Kosten auf beiden Seiten und die Gefahr einer weiteren Entfremdung sind hingegen sehr real. Noch hält sich der Schaden allerdings sehr in Grenzen; die Ratifikation des Abkommens durch das EU-Parlament war ohnehin nicht vor Ende des laufenden Jahres geplant.
Die Verhandlungen zu einem umfassenden Investitionsabkommen mit China wurden nach vielen Jahre dauernden Gesprächen kurz vor Jahresende 2020 unter deutscher Ratspräsidentschaft abgeschlossen. Ein Scheitern wäre auch ein Scheitern der deutschen Wirtschaftsdiplomatie.
Zuerst hatte die EU wegen Menschenrechtsverletzungen Chinas in der Uiguren-Provinz Xian-Jiang gegen vier chinesische Politiker Sanktionen verhängt, die ersten seit dem Massaker auf dem Tiananmen-Platz vor mehr als 30 Jahren. China hat seinerseits mit Einreiseverboten gegen zehn EU-Politiker und Wissenschaftler reagiert. Die Aussetzung der Ratifikation ist ein weiterer Schritt in der Sanktionsspirale.“
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