Inzidenzwert von unter 100: Maskenpflicht in Bussen und Bahnen wird angepasst
Durch die bundesweiten Änderungen im Infektionsschutzgesetz galt in den Fahrzeugen von ÜSTRA und regiobus seit Samstag, 24. April 2021, wegen der Inzidenz von über 100 eine Tragepflicht von FFP2-Masken oder KN95-/N95-Masken. Eine OP-Maske war nicht mehr ausreichend.
Maskenpflicht gilt in Fahrzeugen, Stationen und Haltestellen
Nach wie vor gilt die Maskenpflicht sowohl in den Fahrzeugen des ÖPNVs als auch in Stationen sowie an Haltestellen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, sowie Personen, deren Erkrankung das Tragen einer Maske nicht möglich macht. Letztere sollten ein entsprechendes Attest mit sich führen, welches sie auf Verlangen des Prüfpersonals vorzeigen.
Die Service- und Prüfpersonale von ÜSTRA und regiobus werden weiterhin auf die Einhaltung der Maskenpflicht achten und Personen mit nicht ausreichendem Schutz ansprechen. Wie bisher wird über Ansagen sowie Infodisplays über die veränderten Regelungen informiert.
Aktuelle Informationen zur Infektionslage in der Region Hannover, nach der sich die jeweiligen Maßnahmen im ÖPNV richten, finden Sie auf den Internetseiten der Region Hannover.
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