Jetzt auch Sportausübung in größeren Gruppen möglich!
Mit den Änderungen in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind weitere entscheidende Lockerungsschritte für den Sport erfolgt. Dafür hatte sich der BLSV vehement eingesetzt. Nach § 27 der Verordnung (12. BayIfSMV: § 27 Weitere Öffnungsschritte – Bürgerservice (gesetze-bayern.de)) ist die vom BLSV kritisierte Beschränkung auf Kleinstgruppen im Freien aufgegeben worden: Kontaktsport ist ab morgen, den 21. Mai 2021 bei Vorliegen eines negativen Testnachweises der Teilnehmenden unter freien Himmel in Gruppen bis 25 Personen erlaubt.
Freuen werden sich auch diejenigen Vereine, die ein Fitnessstudio unterhalten. Auch deren Öffnung ist unter der Voraussetzung, dass Terminbuchung und negativer Testnachweis vorliegen, ab Freitag, 21. Mai 2021, möglich. Regelungen zur zulässigen Personenanzahl im Innenbereich von Sportstätten und in Fitnessstudios werden im Rahmenkonzept Sport aufgestellt.
Daneben sind auch bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel ab 21. Mai 2021 250 Zuschauer mit festen Sitzplätzen und Testnachweis zugelassen. Außerdem ist ab morgen der Besuch von Freibädern für getestete Besucherinnen und Besucher nach vorheriger Terminbuchung möglich.
Bei 7-Tages-Inzidenzwerten unter 50 ist ab 21. Mai 2021 bei den oben geschilderten Neuerungen der Testnachweis nicht mehr erforderlich.
BLSV-Präsident Jörg Ammon: „Mehr Lebensfreude!“
„Gemeinsames Sporttreiben in größeren Gruppen und damit mehr Lebensfreude werden wieder ein Stück weit mehr Realität“, sagt der Präsident des Bayerischen Landes-Sportverbandes, Jörg Ammon. „Die ständigen Appelle des organisierten Sports zeigen aufgrund der guten Argumente bei der Politik Wirkung. Wir freuen uns über die weiteren Lockerungsschritte für unsere Sportlerinnen und Sportler, die nicht nur der Gesundheit, sondern auch dem allgemeinen Wohlempfinden dienen. Für weitere Erleichterungen werden wir uns auch weiterhin nachhaltig engagieren.“
Appell an die Kommunen zur Öffnung der Sportstätten
Gleichzeitig appelliert Ammon an die Kommunen: „Nachdem jetzt wieder mehr Sport möglich ist, appelliere ich an die Kommunen, ihre Sportstätten zu öffnen und die Sportausübung zu ermöglichen. Gerade wegen der bevorstehenden Pfingstferien ist es enorm wichtig, dass unsere Sportlerinnen und Sportler auf die Sportflächen zurückkehren können.“
In einem entsprechenden Schreiben hat sich der BLSV diesbezüglich auch an die kommunalen Spitzenverbände gewandt.
Mehr Informationen und aktuelle Fragen und Antworten (FAQs) bietet der BLSV auf seiner Website unter www.blsv.de/coronavirus, in seinen sozialen Medien sowie in Mailings an Sportvereine und Sportfachverbände an. Darüber hinaus steht das BLSV Service-Center unter der Mail-Adresse service@blsv.de und zu den BLSV-Geschäftszeiten unter der Tel. +49 89 15702 400 für Rückfragen zur Verfügung.
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