Energie- / Umwelttechnik

Jetzt bis zu 95 Prozent Förderung für energetische Stadtsanierung

Seit 1. April 2021 können Kommunen eine höhere Förderung für die klimafreundliche Neuausrichtung von Quartieren in Anspruch nehmen. Über die Programme 432 und 201/202 der KfW gibt es Zuschüsse für deren Entwicklung und energieeffiziente Versorgung. Als neue Themenbereiche sind klimafreundliche Mobilität, grüne Infrastruktur, Klimaanpassung und Digitalisierung hinzugekommen. Zudem gibt es höhere Förderquoten, im besten Fall erreicht die Fördersumme 95 Prozent. Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg nutzen die Programme der energetischen Stadtsanierung schon jetzt besonders intensiv, wie der Statusbericht kommunaler Klimaschutz zeigt. Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) berät neutral zu den Förderprogrammen des Bundes und des Landes.

Bei der Förderung von Quartierskonzepten und Sanierungsmanagement (KfW-Programm 432) ist das Land mit 27 Prozent der bewilligten Anträge bundesweit deutlich überproportional vertreten. Ein Blick auf die anstehende Wärmewende zeigt zusätzlich: Die Rathäuser im Ländle brauchen mehr denn je Fördermittel für eine zukunftsfähige, klimaneutrale Quartiersversorgung. Im ersten Schritt gibt es Zuschüsse für die Entwicklung von integrierten Quartierskonzepten, im zweiten Schritt mehr Geld für deren Umsetzung. Fördermittel für die energieeffiziente Quartiersversorgung lassen sich über die Programme 201 und 202 beantragen.

Was ist neu im KfW-Programm 432?

Im Programm 432 lag der Fokus bislang auf Gebäuden und deren Versorgung. Seit 1. April 2021 lassen sich auch die Themen klimafreundliche Mobilität, grüne Infrastruktur, Klimaanpassung und Digitalisierung ins Konzept integrieren. Sanierungsmanager und -managerinnen können jetzt deutlich stärker gefördert werden: Über die Laufzeit von unverändert fünf Jahren stehen statt bisher 250.000 Euro nun bis zu 350.000 Euro zur Verfügung. Der förderfähige Sachkostenanteil verdoppelte sich zudem von zehn auf 20 Prozent.

Mit Zuschüssen für Konzepte und Personal von 75 statt bislang 65 Prozent ist auch die Gesamtförderhöhe jetzt noch lukrativer. Obendrein wurde die Mindestgrenze von 15 Prozent Eigenmitteln aufgehoben. Daher lassen sich durch Kombinieren sogar Förderquoten von bis zu 95 Prozent erreichen. Diese Regelung gilt für alle Kommunen bis zum 30. Juni 2022.

Quartiersversorgung: Neues im KfW-Programm 201/202

Umfassend erweitert haben die Förderer das Themenspektrum im Programm Quartiersversorgung (201/202): Neben Wärme, Kälte, Wasser und Abwasser können ab sofort auch hier die Bereiche klimafreundliche Mobilität, grüne Infrastruktur, Klimaschutz, Klimaanpassung und Digitalisierung in den Antrag einfließen. Mit Ausnahme der effizienten Wärme- und Kälteversorgung verdoppelt der Bund den Tilgungszuschuss von zehn auf 20 Prozent.

Alle Förderprogramme auf einen Blick

Wer eine Übersicht über die wichtigsten Förderprogramme für kommunalen Klimaschutz sucht, wird im Förderportal der Landesenergieagentur KEA-BW fündig. Hier sind die wichtigsten Programme übersichtlich aufbereitet und als Steckbrief mit den wichtigsten Informationen und Links hinterlegt. Weitere neutrale Anlaufstellen sind die in vielen Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs etablierten regionalen Klimaschutz- und Energieagenturen.

Weiterführende Links

Förderportal der KEA-BW

Kompetenzzentrum Wärmewende bei der KEA-BW

Statusbericht Kommunaler Klimaschutz

Verband der regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen Baden-Württemberg

Über die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH

Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ist die Energieagentur des Landes. Aufgabe der KEA-BW ist die aktive Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg: Sie berät Ministerien, Kommunen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche Einrichtungen bei Energieeinsparung, rationeller Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energien. Der Sitz der KEA-BW ist in Karlsruhe. www.kea-bw.de

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