Finanzen / Bilanzen

Kleinstunternehmen erhalten Zuschuss für die Digitalisierung

Das Land unterstützt Kleinstunternehmen bei der Digitalisierung mit dem „Digibonus I Schleswig-Holstein“: Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen Zuschuss zwischen 500 und 1000 Euro beantragen – je nach den angefallenen Kosten. „Digitale Kommunikations- und Kontaktmöglichkeiten zwischen Unternehmen und Kunden helfen nicht nur dabei, die Corona-Pandemie einzudämmen. Sie stärken die Effizienz und damit die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen. Kleinstunternehmen können die erforderlichen Investitionen oft nur schwer finanzieren. Deshalb unterstützen wir sie dabei“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz.

Der Zuschuss kann ab 17. Mai 2021 bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) beantragt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sowie gemeinnützige Unternehmen und Vereine mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Investitionen sind nur förderfähig, wenn sie mindestens 500 Euro netto kosten.
Nähere Informationen unter www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-wirtschaft-digibonus-i-schleswig-holstein

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Telefon: +49 (431) 9905-0
Telefax: +49 (431) 9905-3383
http://www.ib-sh.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel