Kunst & Kultur

Künstlersozialkasse: Bundeskabinett billigt Verbesserungen

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gebilligt, wonach Künstlerinnen und Künstler übergangsweise deutlich mehr Geld als sonst mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne ihren Versicherungsschutz in der Künstlersozialkasse (KSK) zu verlieren. Die Verdienstgrenze für selbstständige, nicht künstlerische Arbeit, die normalerweise wie für Minijobs bei 450 Euro liegt, wird bis Ende 2021 auf 1.300 Euro pro Monat angehoben. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die Künstlersozialkasse bestehen bleiben, den die Kulturschaffenden andernfalls verlören.

Die Künstlersozialkasse soll außerdem 2022 zur finanziellen Stabilisierung der Künstlersozialabgabe eine weitere Erhöhung des Bundeszuschusses um 84,5 Millionen Euro erhalten, um fehlende Einnahmen auszugleichen. Kultureinrichtungen und kulturwirtschaftliche Betriebe müssen eine prozentuale Abgabe auf an Künstlerinnen und Künstler gezahlte Honorare an die Künstlersozialkasse zahlen. Weil ihre Einnahmen wegbrechen, zahlen sie seit Beginn der Pandemie auch entsprechend wenig in die KSK ein.

Der Deutsche Kulturrat hatte Arbeitsminister Hubertus Heil, MdB um Hilfe gebeten. Die Corona-Pandemie hat viele Künstlerinnen und Künstler ihrer ökonomischen Grundlage beraubt. Auftritte, Veranstaltungen, Lesungen, Ausstellungen, künstlerische Lehre und anderes mehr sind bereits seit mehr als einem Jahr nicht möglich. Viele Versicherte in der Künstlersozialkasse haben zusätzlich zu ihrer künstlerischen Tätigkeit eine andere selbständige Tätigkeit aufgenommen, um über die Runden zu kommen. Diese andere selbständige Tätigkeit lässt teilweise temporär die eigentliche künstlerische oder publizistische Tätigkeit in den Hintergrund treten, was zum Verlust der Kranken- und Pflegeversicherung durch die Künstlersozialkasse (KSK) führt.

Außerdem hatte der Deutsche Kulturrat Arbeitsminister Hubertus Heil ebenfalls gebeten den Abgabesatz zur KSK auch 2022, wie bereits 2021, durch die zur Verfügungstellung eines höheren Bundeszuschusses stabil bei 4,2 Prozent zu halten.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Wir begrüßen sehr, dass das Bundeskabinett heute den Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gebilligt hat, den Versicherungsschutz bei der Künstlersozialkasse flexibler zu gestalten. Das schafft für viele Kreative Entlastung in einer sehr belastenden Situation. Denn nicht wenige Künstlerinnen und Künstler haben sich auf bewundernswerte Weise ein zweites Standbein als Selbstständige inmitten der Corona-Pandemie aufgebaut um überleben zu können. Diese Eigeninitiative wird in diesem Jahr nicht mehr bestraft werden, da die KSK-Versicherten bis zu 1.300 Euro brutto pro Monat, also 15.600 Euro im Jahr, in nicht-künstlerischer, selbstständiger Tätigkeit verdienen dürfen, ohne ihren Versicherungsschutz in der KSK zu gefährden. Leider ist diese gute Maßnahme auf das Jahr 2021 beschränkt. Wir hätte uns eine Regelung bis Ende 2022 gewünscht. Vielleicht wird das Parlament bei der jetzt anstehenden parlamentarischen Debatte hier noch eine Verbesserung erreichen. Trotzdem, zusammen mit einem stabilen Abgabesatz auch im kommenden Jahr für Kulturunternehmen von 4,2 Prozent sind die Maßnahmen eine sehr wichtige Unterstützung des Kulturbereiches in der Corona-Krise. Danke an Hubertus Heil und die gesamte Bundesregierung.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Kulturrat e.V.
Chausseestraße 10
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 22605280
Telefax: +49 (30) 2260528-11
http://www.kulturrat.de/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel