Leitlinien zum Kartellrecht: Genossenschaftswesen muss gestärkt werden
Lenkende Eingriffe in die gesellschaftsrechtlichen Innenstrukturen der Genossenschaften lehnt der DRV ab. Holzenkamp betont: „Mit einer kartellrechtlichen Kontrolle freiwillig gewählter interner genossenschaftsrechtlicher Strukturen greift das Kartellrecht zu Unrecht in das Binnenverhältnis der Mitglieder zu ihrer Genossenschaft ein. Das hat nichts mehr mit der Kontrolle des Wettbewerbs zu tun. Genossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag, um die Marktposition ihrer Eigentümer, der landwirtschaftlichen Erzeuger, erheblich zu verbessern. Dies sollte unterstützt und nicht erschwert werden.“
Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.766 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 64,2 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.
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