Meistergründungsprämie: Staat hilft beim Traum vom eigenen Unternehmen
Wer bekommt die Prämie? Jeder Jungmeister, der in den ersten 24 Monaten nach der erfolgreich absolvierten Meisterprüfung einen Betrieb in einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk neu gründet, einen bestehenden Betrieb übernimmt oder sich daran beteiligt. Bei einer Teamgründung durch zwei antragsberechtigte Meister verdoppelt sich die Förderung. Meister, die aus anderen Bundesländern kommen und in Baden-Württemberg gründen oder einen Betrieb übernehmen möchten, sind ebenfalls förderfähig.
Die Meistergründungsprämie wird in Form eines Tilgungszuschusses für ein Förderdarlehen der L-Bank in den Programmen Startfinanzierung 80 und Gründungsfinanzierung ausgezahlt. Die Jungmeister beantragen die Meistergründungsprämie zusammen mit dem Förderdarlehen bei ihrer Hausbank. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent und kann bis maximal 10.000 Euro gewährt werden.
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist neben dem Nachweis der erfolgreich bestandenen Prüfung eine Bestätigung über eine erfolgte Gründungsberatung bei der Handwerkskammer. Dabei erhalten Jungmeister auch eine Bestätigung, dass sie die handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die Meistergründungsprämie erfüllen, die sie für die Antragstellung benötigen.
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