Menschen mit Behinderung brauchen besseren und einfacheren Zugang zu medizinischer Versorgung
„Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung hat viele Dimensionen,“ so Caritas-Vorstand Eva Welskop-Deffaa. „Wir fordern, dass der Neubau von Arztpraxen zwingend barrierefrei erfolgen muss und dass der barrierefreie Umbau bestehender Praxen gesetzlich gefördert wird.“
Nicht nur Aufzüge und breite Türen
„Aber mit Aufzügen und breiten Türen ist es nicht getan,“ so Welskop-Deffaa weiter. Ein barrierefreier Zugang zu medizinischer Versorgung heißt zum Beispiel auch, dass die Informationen und Aufklärungen zu den Behandlungen verständlich sind, dass für die Patientengespräche genug Zeit eingeplant wird, und dass die Patientinnen und Patienten ihr Recht, bei Bedarf eine Begleitperson im Krankenhaus dabei zu haben, umsetzen können – unabhängig davon, ob sie die Begleitperson anstellen oder mit einem Dienstleister zusammen arbeiten.
„Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung brauchen häufig eine individuelle Begleitung durch eine Assistenzperson im Krankenhaus. Hierzu muss ein gesetzlicher Anspruch auf eine persönliche Assistenz während eines Krankenhausaufenthalts oder einer stationären Rehabilitation geregelt werden,“ so Johannes Magin, der Erste Vorsitzende des Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP), einem Fachverband der Caritas.
„An all diesen Punkten hängen weiterreichende Fragen, unter anderem der Finanzierung, weshalb hier dringend gesetzliche Vorgaben notwendig sind,“ stellt Caritas-Vorstand Welskop-Deffaa klar.
Fester Bestandteil der Curricula
Der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie fordern, dass Wissen über die Begleit- und Folgeerkrankungen behinderter Menschen, über die Barriere-Erfahrungen von Patientinnen und Patienten mit Behinderungen und über barrierefreie Kommunikation (z.B. in Leichter Sprache) fester Bestandteil aller Studiengänge und Ausbildungen im Gesundheitswesen werden.
„Ableismus, die Orientierung an einer gesellschaftlich vorgegebenen Norm und an vorausgesetzten Fähigkeiten, ist eine Diskriminierungsgefahr gerade auch im Kontext gesundheitlicher Versorgung. Der Deutsche Caritasverband, selbst Träger zahlreicher Ausbildungsstätten für Berufe im Gesundheitswesen, sieht den dringenden Bedarf, durch geeignete Lehrinhalte und -materialien frühzeitig für diese Diskriminierungsrisiken zu sensibilisieren,“ so Welskop-Deffaa.
Weitere Informationen
finden Sie in diesem Positionspapier des Deutschen Caritasverbands und des Fachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) sowie in der Stellungnahme des DCV zum Antrag „Die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen unverzüglich menschenrechtskonform gestalten“ der Fraktion BÜNDNIS 90/ Die GRÜNEN (Drs. 19/27874).
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