Nachhaltige Nutzung der Wälder im Klimaschutzgesetz verankern
Der Bundesrat liegt richtig, wenn er darüber hinaus ein starkes Plädoyer für die Verwendung des ökologischen Rohstoffes Holz und für dessen substituierende Wirkung im Gesetz festgeschrieben sehen will, denn: Der Einsatz von Holz führt zum einen zu einer Erhöhung der CO2-Speicherleistung und zum anderen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, da er klimaschädliche Ressourcen wie Kohle und Gas ersetzen kann. Diese substituierende Wirkung müsse den Sektoren Landnutzung und Forstwirtschaft zugerechnet werden, heißt es in der ergänzenden Empfehlung der Bundesratsausschüsse.
Doch der Rohstoff Holz ist nicht nur ein bedeutender Klimaschützer, er ist auch langlebig und wiederverwertbar. „Die Bedeutung von Holz und die Nachfrage danach etwa im Gebäudesektor haben stark zugenommen“, sagte von der Marwitz, „daher muss auch mit Blick auf die kommenden Generationen dafür gesorgt werden, dass ausreichend Holz zur Verfügung steht.“
Voraussetzung dafür sind die Wirtschaftswälder, die für den Nachschub von Holz sorgen und gleichzeitig mit ihrer CO2-Speicherleistung einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ausdrücklich wendet sich die Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates gegen die Stilllegung, d.h. gegen den Nutzungsverzicht, von Wäldern. Der Verzicht auf eine nachhaltige Holznutzung würde die Treibhausgasemissionen erhöhen, da die Speicherleistung der Wälder abnehmen und das fehlende Holz über weite Entfernungen hinweg aus häufig problematischen Herkünften importiert oder durch klimaschädliche Roh- und Werkstoffe ersetzt werden müsste.
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