Mobile & Verkehr

Neue (Sozial-)Vorschriften | Neuer Smart Tachograph

Seit dem 20.08.2020 gelten bereits die ersten neuen Vorschriften, andere treten sukzessive in Kraft. Für Verkehrsunternehmen ist es daher elementar, sich mit den neuen Vorschriften zu befassen, um Bußgelder zu vermeiden. Welche Vorschriften im Detail geändert wurden und welche Besonderheiten bei der Auslegung dieser neuen Bestimmungen zu beachten sind, erfahren interessierte Unternehmen in den Seminaren, die von SBS Fleet-Competence speziell für Unternehmer, Verkehrsleiter und Disponenten entwickelt und in ganz Deutschland durchgeführt werden. Dozent und Inhaber von SBS Fleet-Competence, Olaf Horwarth, ist offizielles Mitglied im EU-Tachographenforum und in weiteren Arbeitsgruppen der EU-Kommission. Hier hält er regelmäßig Vorträge während den Sitzungen und ist gefragter Experte insbesondere für sämtliche Praxisfragen rund um die digitalen Fahrtenschreiber. Olaf Horwarth ist Autor des Fachbuches „Digitale Kontrollgeräte von A-Z“ und zudem häufig als Sachverständiger vor Gericht im Einsatz.

In den speziellen Praxisseminaren für Fuhrparkbetreiber werden daher auch sämtliche auf dem Markt befindliche digitale Fahrtenschreiber umfassend behandelt. Hierzu stehen im Seminar bis zu 100 Trainingsgeräte inklusive Trainingskarten zur Verfügung. So entsteht eine einmalige Mischung aus Theorie und Praxis, wobei alle Fragen an den Geräten demonstriert, Einstellungen getestet und ggf. Mythen widerlegt werden können. Einer für alle Unternehmen mit eigenem Fuhrpark elementaren Bedeutung kommt dabei der erheblich verkürzten Frist zur Umrüstung auf den neuen Smart Tacho Version 2 zu. Welche Unternehmen hiervon im Einzelnen betroffen sind, wird ausführlich in den Seminaren erklärt.

Nicht vergessen: Verstöße gegen die Tachographenverordnung 165/2014, sind in der EU-Verordnung 403/2016 als „sehr schwere Verstöße“ bewertet – Punkt 8: mangelhafte oder fehlende Schulung und Anweisung, sowie Punkt 17: fehlender Nachtrag. Drei „sehr schwere Verstöße“ pro Fahrer pro Jahr (im Durchschnitt) werden zu einem „schwersten Verstoß“ und können somit zum Entzug der Genehmigung führen. Nach einer Statistik des BAG (Bundesamt für Güterverkehr) sind knapp 75 % aller Verstöße auf das Fahrpersonalrecht und davon wiederum ca. 70 % auf Fehler bei der Bedienung der Kontrollgeräte und bei den Nachweispflichten zurückzuführen!

Ein weiteres wichtiges Thema in den Spezialseminaren ist der Fallstrick „ausländische Fahrerlaubnisse“: Das Risiko für den Halter und Unternehmer ist immens und kann zum Entzug der Genehmigung führen Hervorzuheben ist, dass sämtliche Aussagen im Seminar durch Rechtsgrundlagen belegt, Mythen auf gleiche Weise widerlegt werden. Vermeiden Sie Bußgelder durch fundierte Kenntnisse statt Mythen!

Wer mehr über die in Deutschland in dieser Form einmaligen Seminare wissen möchte, erhält über den nachfolgenden Link detaillierte Informationen: https://www.sbs-info.de/wp-content/uploads/2021/01/Spezialseminare_Unternehmer-2021.pdf

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