Verbraucher & Recht

Neues EU-Energielabel erklärt: am Beispiel von Kühlschränken

Seit März 2021 sind viele Haushaltsgeräte mit einem neuen Energielabel versehen. Die meisten Geräte bekommen eine neue Effizienzklasse und werden nicht selten mit einem höheren Jahresenergieverbrauch gekennzeichnet, was Verbraucher*innen mitunter irritiert. Am Beispiel von Kühlgeräten erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen was sich verändert hat.

Die zurzeit besten Kühlschränke sind mit Klasse C gekennzeichnet statt wie bisher mit A+++. Das neue Label stellt höhere Anforderungen an die Sparsamkeit von Geräten. Daher schneiden Geräte im Vergleich zur alten Kennzeichnung schlechter ab. Auch der Verbrauchskennwert auf dem Label ist meistens höher als bisher, obwohl kein Kühlschrank mehr Strom verbraucht als zuvor. „Die neuen Verbrauchskennwerte basieren auf einer anderen Berechnung des Jahresenergieverbrauchs. Auch die Werte, die zu dieser Berechnung nötig sind, werden mit einer neuen Messmethode ermittelt. Ziel ist es, den Alltagsverbrauch der Geräte realistischer widerzuspiegeln“, erklärt Lorenz Bücklein, Energiereferent der Verbraucherzentrale Sachsen.

Bei Kühlschränken wird der zusätzliche Kältebedarf durch die Zufuhr warmer Lebensmittel besser berücksichtigt sowie der zusätzliche Energiebedarf, der notwendig ist, um Kondenswasser zu verhindern. Darüber hinaus wird nun der Energieverbrauch mit zwei statt wie bisher mit nur einer Umgebungstemperatur gemessen. Das verhindert eine künstliche Optimierung auf eine feste Temperatur, die es in der Realität nicht gibt.

Sind die neuen Effizienzlabel besser als die alten?

Die ausgewiesenen Effizienzklassen sind bei Kühl- und Gefriergeräten in der Regel nun höher als beim bisherigen Label. Zugleich bilden die neuen Verbrauchskennwerte die Nutzungsbedingungen im Haushalt besser ab als die alten.

Durch die höheren Anforderungen an die Energieeffizienz entfällt die Ballung der Modelle in den Bestklassen. Mit dem neuen Label sind Unterschiede für den Verbrauch nun leichter erkennbar.

Neben den Angaben zum Stromverbrauch, zur Größe von Kühl- und Gefrierfächern sowie der Bewertung der Schallemissionen enthalten die neuen Label einen QR-Code, der weitere Informationen zum jeweiligen Gerät aus der europäischen Produktdatenbank EPREL bereitstellt.

„Das Energielabel dient als Entscheidungshilfe beim Kauf. Die Neufassung erhöht dessen Aussagekraft und stellt auch zukünftig seine Wirksamkeit sicher. Auf diese Weise können Verbraucher*innen Stromkosten sparen und mit ihrer Produktwahl aktiv etwas zum Klimaschutz beitragen“, ordnet Bücklein ein.

Fragen zur Energieeffizienz von Haushaltsgeräten und zum EU-Energielabel beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale kostenlos. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Über den Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte unabhängige Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher*innen mit derzeit über 650 Energieberater*innen und an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 145.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von über 100 km Länge voller Steinkohle entspricht.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Katharinenstraße 17
04109 Leipzig
Telefon: +49 (341) 69629-0
Telefax: +49 (341) 6892826
http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel