Patientenbesuche ab 1. Juni wieder möglich
Als wichtigste Voraussetzung müssen Besucherinnen und Besucher eines der bekannten „drei G“ erfüllen: Geimpft, Getestet oder Genesen. So muss entweder der vollständige Impfschutz mit dem Impfpass nachgewiesen werden (die Zweitimpfung muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen) oder ein offizieller negativer Coronatest vorliegen, der nicht älter ist als 24 Stunden ist (kein Selbsttest). Der Nachweis eines positiven PCR-Tests, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt ist, gilt ebenfalls als Zugangsvoraussetzung. Diese Nachweise müssen mit Personalausweis, Reisepass oder Führerschein an den Registrierstellen im Hauseingang vorgelegt werden.
Mit dieser Vorsichtsmaßnahme sind die Patientenbesuche ab dem ersten Behandlungstag erlaubt. Eine Besuchererlaubnis erhalten weiterhin ausschließlich pro Patient zwei Personen, die vom Patient als Besucher benannt wurden. Jeder Patient darf zwei Besuche pro Woche erhalten von jeweils einer Person. Für Kinder und Jugendliche sind ab dem erstem Tag zusätzlich zu ihrer Begleitperson zwei weitere Besucherinnen oder Besucher pro Tag zugelassen. Ausnahmeregelungen bestehen zudem für Besuche von schwerkranken Patientinnen und Patienten. Kinder unter zehn Jahren dürfen nicht als Besucher ins Krankenhaus
Die täglichen Besuchszeiten sind von montags bis freitags von 15 bis 19 Uhr und samstags, sonntags sowie feiertags von 10 bis 19 Uhr auf eine Stunde begrenzt. Letzter Einlass ist um 18 Uhr.
Die Verhaltensregeln im Haus sind ebenfalls klar definiert: Es darf nicht mehr als eine Besucherin bzw. ein Besucher im Patientenzimmer anwesend sein. Unnötige Laufwege sind zu vermeiden, die Besucherinnen und Besucher müssen sich im Dienstzimmer der betreffenden Station an- und wieder abmelden. Das Tragen einer FFP2-Maske oder eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist während des gesamten Aufenthalts zwingend erforderlich.
„Wir bitten um Verständnis für diese Vorsichtsmaßnahmen. Sie dienen dem Schutz unserer Patientinnen und Patienten“, sagt Krankenhaussprecherin Sandra Gruß. Die detaillierten Infos zu den Besucherregeln gibt es zusammen mit den Formularen im Internet unter evkb.de/corona.
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