Rechtsgutachten stützt Parkraumkontrollen mit Scan-Fahrzeugen
„Es ist höchste Zeit für den Fotobeweis am Straßenrand in Deutschland“, sagt Christian Hochfeld, Direktor von Agora Verkehrswende. „Wir haben uns viel zu sehr daran gewöhnt, dass es beim Parken alles andere als fair zugeht. Falschparken gilt als Kavaliersdelikt, obwohl es ein erhebliches Unfallrisiko mit sich bringt. Scan-Fahrzeuge können für deutlich mehr Fairness sorgen, denn sie erlauben deutlich mehr Stichproben mit weniger Personalbedarf. Erfahrungen aus anderen Ländern der Europäischen Union zeigen, dass die Methode gut funktioniert, einen spürbaren Effekt hat und dabei der Datenschutz gewahrt werden kann. Mit wenigen gesetzlichen Änderungen wäre der Einsatz von Scan-Fahrzeugen auch in Deutschland möglich.“
Kommunen hoffen auf mehr Handlungsspielraum
Agora Verkehrswende verweist auf Studien, wonach jeder vierte Fußgängerunfall und mehr als jeder siebte Fahrradunfall innerorts mit geparkten Autos zusammenhängt. Allein das Versperren der Sichtachsen berge ein hohes Risiko, insbesondere für Kinder. Scan-Fahrzeuge sind bereits in Ländern wie Frankreich, den Niederlanden, Norwegen und Polen erfolgreich im Einsatz. Sie erfassen im Vorbeifahren die Kennzeichen der stehenden Fahrzeuge und ermöglichen einen Abgleich mit den in einer Datenbank hinterlegten Parkberechtigungen.
Neben der erhöhten Sicherheit sieht Agora Verkehrswende weitere Vorteile in der digital unterstützten Parkraumkontrolle. Kommunen könnten ihre Mittel und ihr Personal effizienter einsetzen und Parkplatzsuchende würden leichter einen freien Platz finden. Schließlich sei die Digitalisierungserfahrung für Kommunen ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer insgesamt effizienteren Gestaltung und Verwaltung des Verkehrs sowie des öffentlichen Raums. Viele Kommunen seien deshalb sehr daran interessiert, mehr Handlungsspielraum für digital unterstütztes Parkraummanagement zu bekommen.
Endgültige Rechtssicherheit durch richterliche Entscheidung
Um den Einsatz von Scan-Fahrzeugen zu ermöglichen, sind laut Gutachten im Straßenverkehrsrecht vor allem begriffliche Änderungen nötig, damit neben physischen auch digitale Parkberechtigungen ausdrücklich zugelassen sind. In Landesgesetzen müsse geregelt werden, dass die stichprobenartige Erfassung des Kfz-Kennzeichens für den Zweck der Parkraumkontrolle zulässig ist. Gleichzeitig solle die Menge der erfassten Daten so gering wie möglich bleiben.
Soweit sich ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vermeiden lässt, sei dies durch den Schutz des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit gerechtfertigt. Endgültige Rechtssicherheit werde es wahrscheinlich erst nach einer Klärung vor Gericht geben, schätzt Agora Verkehrswende aufgrund internationaler Erfahrungen. Vergleichbare Fälle seien im Ausland zugunsten der verbesserten Parkraumkontrolle entschieden worden.
Politikpapier „Fotobeweis am Straßenrand“
Die Ergebnisse des Gutachtens und die Empfehlungen von Agora Verkehrswende sind zusammengefasst im Politikpapier „Fotobeweis am Straßenrand. Wie digital unterstütztes Parkraummanagement die Sicherheit erhöhen kann und sich mit dem Verkehrs- und Datenschutzrecht vereinbaren lässt“. Das Gutachten „Rechtliche Vorgaben einer Parkraumkontrolle im öffentlichen Raum mittels Scan-Fahrzeugen“ wurde von der Kanzlei Becker Büttner Held erstellt. Beide Dokumente stehen unter https://www.agora-verkehrswende.de/veroeffentlichungen/ kostenlos zum Download zur Verfügung.
Agora Verkehrswende ist eine gemeinsame Initiative der Stiftung Mercator und der European Climate Foundation.
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