Registerzensuserprobungsgesetz: Wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem Zensus ohne Befragungen
Für den Zensus 2022 sollen letztmalig mehr als 10 Millionen Bürgerinnen und Bürger sowie alle 25 Millionen Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer vorrangig online befragt werden. Danach soll das bereits registergestützte Verfahren auf ein vollständig registerbasiertes Modell ohne zusätzliche Befragungen umgestellt werden. Bürgerinnen und Bürger müssen dann ihre Daten nur noch einmal an die Verwaltung übermitteln und für belastbare Zensusergebnisse nicht mehr selbst Auskunft geben.
Auf den Einwohnerzahlen des Zensus beruhen viele politische Entscheidungen auf nationaler und europäischer Ebene wie zum Beispiel der Länderfinanzausgleich, die Wahlkreiseinteilung bei Bundestagswahlen oder die Sitzverteilung im Europäischen Parlament. Darüber hinaus sind die Zensusergebnisse eine unerlässliche Planungsgrundlage für Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Auch die Wissenschaft ist auf diese wichtigen Basisinformationen angewiesen. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Zensus muss der Umstieg auf eine neue Methodik umfassend getestet werden. Dafür soll mit dem Registerzensuserprobungsgesetz der rechtliche Rahmen geschaffen werden.
Nach Plänen der Europäischen Union sollen geokodierte Einwohnerzahlen erstmals ab dem Berichtsjahr 2024 bereitgestellt werden. Ab 2031 sollen auch Zensusergebnisse zum Bildungsstand und zur Arbeitsmarktbeteiligung, zum Gebäude- und Wohnungsbestand, zur Wohnsituation sowie zu Familien und Haushalten registerbasiert ermittelt werden.
Der Registerzensus ist wichtiger Baustein einer digitalen Verwaltung. Die amtliche Statistik kann damit zur Modernisierung der öffentlichen Register in Deutschland entscheidend beitragen.
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