Sozialministerin muss Negativ-Äußerungen über Klinikbetreiber unterlassen
Bei einem Neujahrsempfang sprach sich die Sozialministerin des Landes Sachsen-Anhalt in einer Rede gegen eine erwogene Privatisierung eines Klinikums aus. Diskutiert wurde, das Krankenhaus in die Ameos-Gruppe zu überführen. Laut Medienberichten stellte sich die Landesministerin mit der Aussage gegen diese Privatisierung, "welche opulenten Gewinnsummen die in Zürich ansässige Gruppe jährlich ins Ausland transferiere".
Das Gericht verurteilte die Sozialministerin dazu, nicht mehr zu behaupten, der Klinikbetreiber transferierte jährlich opulente Gewinnsummen ins Ausland. Bei der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, angedroht.
Die Ministerin müsse darlegen können, dass die Ameos-Gruppe und als Teil dieser Gruppe zumindest auch die einzelnen Kliniken erhebliche Gewinne ins Ausland transferierten. Belastbare Tatsachen, die diese Behauptung stützen könnten, habe die Beklagte nicht vorgetragen. Dieser nur auf Mutmaßungen beruhenden Behauptung stehe die glaubhaft vorgebrachte Aussage des Klinikbetreibers gegenüber, dass Gewinnausschüttungen nicht vorgenommen worden seien.
Die Äußerung der Ministerin sei geeignet, das Ansehen der Mitglieder der Ameos-Gruppe und damit auch dazugehörenden Kliniken in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen. Daher bestand der Anspruch, solche Äußerungen zu unterlassen.
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