Unterstützung für Arbeiten am EU-Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung angeboten
Die Themen Sustainable Finance und die nachhaltigkeitsbezogene Berichterstattung nahmen in der heutigen Vorstandssitzung des Deutschen Aktieninstituts breiten Raum ein. Die Vorstände betonten, dass sie die Klima- und Umweltziele der EU grundsätzlich unterstützen und mittragen.
„Die Unternehmen werden ihren Beitrag zur Lösung der umwelt- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen leisten“, unterstreicht Dr. Hans-Ulrich Engel, Präsident des Deutschen Aktieninstituts. Besorgt zeigt sich Engel jedoch über die zunehmende Komplexität der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Auch sei problematisch, dass die EU-Kommission den Unternehmen zur Umsetzung neuer und hochkomplexer Regeln teilweise sehr knappe Zeitvorgaben mache.
Ein Beispiel hierfür ist die Taxonomie-Verordnung, deren delegierte Rechtsakte noch nicht verabschiedet sind. Die Berichtspflichten der Unternehmen treten aber bereits Anfang 2022 für das zurückliegende Geschäftsjahr in Kraft. Damit stehen Unternehmen vor zum Teil nicht zu überwindenden Herausforderungen. Um den umfänglichen Berichtspflichten nachzukommen, müssen sie in sehr kurzer Zeit neue Reporting-Prozesse und Reporting-Strukturen einführen sowie die bestehenden IT-Systeme an die neuen Berichtspflichten anpassen. Dies bringt selbst erfahrene Berichterstatter und Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit an die Grenze des Machbaren.
Auch zeigt sich in der Anwendung der Taxonomie-Vorgaben deutlich, dass die Unternehmen nicht ausreichend in die Erarbeitung der Taxonomie-Kriterien eingebunden worden sind. Das Ergebnis ist, dass die Vorgaben in der Praxis teilweise schwierig anzuwenden sind. Auch die Finanzierung der Transformationsprozesse der europäischen Wirtschaft hin zu einer CO2-neutralen Wirtschaft droht zu scheitern.
„Mit Blick auf den von der EU-Kommission angekündigten Berichtsstandard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es deshalb essenziell, Unternehmen aus verschiedenen Branchen frühzeitig und in ausreichender Zahl an den Arbeiten zu beteiligen“, fordert Engel. „Wir bieten unsere Unterstützung für die Ausarbeitung an und setzen uns dafür ein, den europäischen Berichtsstandard so auszurichten, dass er internationalen Anforderungen entspricht. So kann sichergestellt werden, dass er mit dem zukünftigen internationalen ESG-Berichtsstandard der IFRS-Foundation kompatibel ist.“
Die Einhaltung unterschiedlicher Berichtsformate würde ansonsten einen erheblichen Mehraufwand für global agierende Unternehmen bedeuten. Darüber hinaus könnte ein europäischer Sonderweg auch bei internationalen Investoren für Verunsicherung sorgen.
Wichtig sei auch, so Engel schließlich, dass sich die EU-Kommission bei der Entwicklung des nachhaltigkeitsbezogenen Berichtsstandards genügend Zeit nehme. Qualität vor Geschwindigkeit müsse die Devise sein. Gerade weil die Zeit dränge, sei es von entscheidender Bedeutung, dass der Berichtsstandard richtig aufgesetzt werde. Der Plan, diesen bis Oktober 2022 zu entwickeln, wirke angesichts der Komplexität des Themas und den Erfahrungen mit den Delegated Acts zur EU-Taxonomie wenig realistisch.
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