VDAB zur Pflegereform: Torschlusspanik der Minister führt Pflegeunternehmen in die sozialistische Planwirtschaft!
Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer VDAB:
„Getrieben von Bundesarbeitsminister Heil hat Bundesgesundheitsminister Spahn nun einen Teil seiner Reformpläne in einer Hau-Ruck-Aktion auf den Weg gebracht. Dabei scheint jedes Mittel recht zu sein, um im Wahlkampf Punkte zu machen. Abgesehen davon, dass bei dieser Gesetzgebung kein geordnetes Verfahren der Beteiligung durchlaufen wurde, sendet der Inhalt der Reform ein fatales Zeichen an die Pflegeunternehmen. Denn in Zukunft sollen sich Unternehmen bei der Bezahlung der Mitarbeiter zwangsweise an gültige Tarifverträge anderer Unternehmen halten müssen. Der Staat schreibt also letztlich vor, was in der Pflege bezahlt werden muss und darf. Damit entzieht er den Pflegeeinrichtungen den letzten Rest ihrer unternehmerischen Freiheit und degradiert sie zu reinen Staatsbetrieben. Wenn die Höhe der Personalkosten vom Staat vorgegeben und die Preise von Kostenträgern diktiert werden, dann ist das nichts anderes als Planwirtschaft. Zum Bild vom Staatsbetrieb passt auch, dass den Unternehmen durch dieses Selbstkostendeckungsprinzip im Bereich der Personalkosten systematisch die Grundlage für ein solides Wirtschaften entzogen wird. Denn es ist dem Gutdünken der Kostenträger überlassen, ob Unternehmen daneben überhaupt Gewinne erwirtschaften und ihre Kosten refinanzieren können. Der GKV-Spitzenverband soll zu allem Überfluss auch noch in einer Richtlinie bestimmen können, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen im Zusammenhang mit der tariflichen Bezahlung ihren Versorgungsvertrag erhalten bzw. behalten dürfen. Die Botschaft ist also: Alle Macht dem Staat und den Kassen! Die Unternehmer sind aus politischer Sicht also gerade noch gut genug, das Risikokapital zu stellen und die Versorgung zu garantieren. Herr im eigenen Haus sollen sie aber zukünftig nicht mehr sein.
Wir fordern die Koalition eindringlich auf, diesen Irrweg zu verlassen. Die dynamische Entwicklung der Gehälter in letzten Jahren beweist, dass es solcher Eingriffe nicht bedarf und es im Eigeninteresse der Pflegeeinrichtungen liegt, konkurrenzfähige Gehälter zu zahlen. Die Zukunftsfragen der professionellen Pflege müssen in einer ehrlichen Debatte auch unter Wahrung von berechtigten Unternehmensinteressen nachhaltig gelöst werden und nicht über gesetzgeberische Schnellschüsse.“
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