Was ist erlaubt in der Gastronomie?
„Vor neun Tagen konnten wir die Bundesnotbremse verlassen, wenn wir mit unserer Inzidenz auch nach Pfingsten unter dem Wert von 100 bleiben, treten ab Mittwoch weitere Lockerungen in Kraft“, kündigte Dr. Mischak an. Voraussetzung: Es darf kein erhöhtes Infektionsgeschehen auftreten. „Denn im Moment bewegen wir uns mit der Inzidenz zwischen 80 und 90, in unserem Kreis mit seinen 106.000 Einwohnern bedeuten zehn neue Corona-Fälle eben auch, dass die Inzidenz um zehn Punkte nach oben geht. Konkret heißt das: Die Lage kann sich sehr schnell auch wieder ändern.“
Die Öffnung der Außengastronomie bezeichnete nicht nur Dr. Mischak als „ersten Schritt in Richtung Normalität“, Gastwirte und Hoteliers sind ebenfalls erleichtert, nach sechs Monaten endlich wieder Gäste empfangen zu können. Um ihnen die Einkehr so unkompliziert wie möglich zu machen, bieten einige gastronomische Betriebe ihren Gästen Schnelltests vor Ort an. Mitarbeiter wurden eigens geschult, diese Testungen zu überwachen.
Mit ihren zahlreichen Detailfragen konnten sich die Teilnehmer der Video-Konferenz direkt an Dr. Henrik Reygers und Jessica Luft vom Vogelsberger Gesundheitsamt wenden. Dabei ging der Blick natürlich auch in Richtung Sommer – in der Hoffnung, dass die Inzidenz weiter sinkt und möglicherweise auch wieder größere kulturelle Veranstaltungen im Freien geplant werden können.
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