Wirtschaft impft: Betriebsärzte können Impfstoffe ordern
Jeder bei einem Unternehmen angestellte Betriebsarzt, jeder Betriebsarzt eines überbetrieblichen Dienstes und jeder freie Betriebsarzt, der für ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland Impfungen gegen Covid-19 durchführt, ist berechtigt, Impfstoffe zu bestellen. Voraussetzung sind eine Anbindung an das digitale Impfquoten-Monitoring und eine geeignete Infrastruktur. Für die Impfwoche vom 14. bis zum 18. Juni sind die Impfstoffe bis Mittwoch, 2. Juni, 12 Uhr, zu ordern. Dies ist eine durch den regionalen Feiertag Fronleichnam bedingte Ausnahme von der künftigen Regel. Für Impfungen ab dem 21. Juni gilt dann grundsätzlich, dass Betriebsärzte die Covid-19-Impfstoffe jeweils bis zum Donnerstag der Vorvorwoche, 12 Uhr, bei den Apotheken bestellen müssen. Die Betriebsärzte werden jeweils bis spätestens Mittwoch in der Woche vor der Auslieferung der Impfstoffe über die Menge an Impfstoffdosen informiert, die sie erhalten werden. Die Kontingente sind begrenzt. Teilnehmende Betriebsärzte werden einmal wöchentlich mit Impfstoffen und dem entsprechenden Impfzubehör beliefert.
Mitarbeitende von kleinen Betrieben ohne eigenen Betriebsarzt können sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (https://termin.corona-impfung.nrw/home) registrieren lassen, um einen Impftermin zu erhalten. Ein Verzeichnis von Betriebsärzten finden interessierte Unternehmen unter https://bsafb.de/betriebsarztsuche/ und unter https://www.vdbw.de/arbeits-und-betriebsmedizin/fuer-unternehmen/betriebsarzt-suche/ Für einen Impftermin in einem Impfzentrum können sich Mitarbeitende auf der Seite www.116117.de oder telefonisch unter 0800 11611701 registrieren.
Im Rahmen ihrer Initiative #WirtschaftImpft stellen die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft eine Handlungshilfe zur Verfügung, die unter anderem über Bestellvorgaben, Lieferung der Impfstoffe oder Vorbereitung und Verabreichung der Impfstoffe informiert. Informationen gibt es unter https://www.wirtschafttestetgegencorona.de/ oder unter www.ihk-bonn.de, Webcode @3741. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg bietet zusätzlich eine Webinarreihe „Corona-Impfungen – Antworten auf die häufigsten Fragen aus betrieblicher Sicht" an. Das einstündige Webinar inklusive begleitender Materialien gibt Antworten auf die häufigsten Fragen, die das Impfen aus betrieblicher Sicht mit sich bringt. Termine unter www.ihk-bonn.de, Webcode @14.
IHK Bonn/Rhein-Sieg
Bonner Talweg 17
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2284-139
Telefax: +49 (228) 2284-124
http://www.ihk-bonn.de
Hauptgeschäftsführung/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 2284-186
Fax: +49 (228) 2284-124
E-Mail: Griepp@bonn.ihk.de