Ab 1. Juli: Neue KfW-Förderungen für energieeffiziente Wohngebäude
Die bisherigen Programme des BAFA sowie der KfW für energieeffiziente Neubauten und energetische Sanierungen werden zum 1. Juli 2021 aufgelöst. Anstelle der vormaligen Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren gilt ab diesem Datum ausschließlich die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Dieses besteht aus drei Teilprogrammen: für Wohngebäude, Einzelmaßnahmen und Nichtwohngebäude. Antragsteller können dann bei jeder Förderung wählen, ob sie für ihr Vorhaben einen Zuschuss beantragen oder einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss. Zur BEG gehört außerdem die Förderung von Einzelprojekten wie zum Beispiel Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung („Efficiency Smart Home“), die bereits seit Anfang des Jahres förderfähig sind.
Höhere Förderungen
Die maximalen Zuschüsse der neuen Programmen liegen über den bisherigen: Käufer oder Bauherren erhalten für energieeffiziente Immobilien bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit – bisher betrug der höchste Tilgungszuschuss 30.000 Euro. Energetische Sanierungen von Bestandsimmobilien fördert der Staat nun mit bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit (bislang: Tilgungszuschuss von höchstens 48.000 Euro). Zinsgünstige Kredite sind bis zu einer Höhe von 150.000 Euro statt 120.000 Euro möglich. „Gerade die hohen Zuschüsse für energieeffiziente Sanierungen werden für viele Eigentümer ein Anreiz sein, die Bestandsimmobilie energetisch auf ein Neubau-Niveau zu heben“, so Henning Ludwig, Spezialist für Baufinanzierung von Dr. Klein. „Einerseits aus ökologischen Gründen, aber auch, um dauerhaft Energiekosten einzusparen.“ Die konkrete Höhe der Förderung richtet sich danach, welche Effizienzhausstufe die Immobilie erreicht.
„Unterm Strich kommt die Bundesförderung für effiziente Gebäude den Verbrauchern entgegen“, so die Einschätzung von Henning Ludwig. „Die neuen Programme unterstützen höhere Energiestandards, und weil auch kleinere Einzelmaßnahmen förderfähig sind, sprechen sie ein größeres Publikum an.“ Die Zuschüsse für einzelne Maßnahmen können aktuell beim BAFA beantragt werden, alle anderen Förderungen bei der KfW. Ab 2023 soll dann das BAFA für die Zuschüsse und die KfW für die Kreditvarianten zuständig sein.
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