Verbraucher & Recht

Abgabefrist für die Steuer erneut verlängert

Steuerzahler, die ihre Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2020 selbst erstellen, haben nach Angaben der ARAG Experten weitere drei Monate – bis Ende Oktober 2021 – Zeit, um ihre Unterlagen beim Finanzamt abzugeben. Zuvor galt eine Frist bis Ende Juli 2021. Wer seine Steuer von einem Steuerberater oder einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe anfertigen lässt, hat weiterhin bis zum 31. Mai 2022 Zeit mit der Abgabe. Auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen wurde um drei Monate verlängert.
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