Ausstattung der Lehrkräfte mit Tablets und Laptops läuft an
„Es ist ein ernüchterndes Beispiel dafür, wie sich Bund und Länder mit der Ankündigung von Förderprogrammen großzügig geben, die Umsetzung dann aber oftmals verkompliziert wird. Für die digitale Ausstattung der Lehrerinnen und Lehrer sehen wir das Land als Dienstherrn in der Verpflichtung. Gleichwohl haben wir uns aus pragmatischen Gründen ausnahmsweise bereiterklärt, für das Kultusministerium die einmalige Anschaffung und den Verleih der mobilen Endgeräte für die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte durch die örtlichen Schulträger zu übernehmen“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Nds. Landkreistages, Dr. Hubert Meyer und betont, dass damit keine Verpflichtung für spätere Anschluss- und Ersatzbeschaffungen eingegangen worden sei.
„Trotz aller Anstrengungen der kommunalen Schulträger werden die Tablets nicht sofort zur Verfügung stehen können“, dämpft Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Nds. Städtetages, eine zu große Erwartungshaltung. „Aus den Erfahrungen des Sofortausstattungsprogramms für Schülerinnen und Schüler wissen wir um die weltweit hohe Nachfrage, um die langen Lieferzeiten für die begehrten Geräte und um die gestiegenen Preise. Zusätzlich erschweren die teilweise europaweiten Ausschreibungspflichten eine zügige Bestellung. Realistisch ist daher bestenfalls eine Bereitstellung der Geräte bis zum Ende des Jahres. Außerdem werden wegen der begrenzten Mittel nicht überall die Anforderungen und Wünsche der Lehrerinnen und Lehrer an die Geräte erfüllt werden können“.
„Die Kommunen bemühen sich intensiv, den Digitalisierungsprozess in ihren Schulen voranzubringen. Sie wenden dafür erhebliche personelle und sächliche Ressourcen auf. Daher ist für uns die Zusicherung des Kultusministers wichtig, noch in diesem Jahr in einer Gemeinsamen Kommission die Finanzierungszuständigkeiten zwischen Land und Schulträgern zu überprüfen“, betont Dr. Marco Trips, Präsident des Nds. Städte- und Gemeindebundes und knüpft die deutliche Erwartungshaltung an, dass das Ergebnis dann auch zügig Eingang in das Niedersächsische Schulgesetz findet.
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