Bis zur nächsten Ausbildung ist die Waisenrente gesichert
Ist die Schule aus, gibt es die Waisenrente noch bis zum 27. Lebensjahr: für alle, die weiter lernen. Auch wenn der neue Ausbildungsabschnitt selten direkt im Anschluss beginnt, wird die Rente für bis zu vier volle Monate weitergezahlt. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.
Um die jungen Menschen weiter zu unterstützen, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung auch in dieser Übergangszeit. Wer also im Juni die Schule verlässt, sollte spätestens am 1. November mit einer neuen Ausbildung starten. Ausbildung ist dabei ein weitgefasster Begriff. Neben Schule und Studium zählen auch Berufsausbildung, bestimmte Weiterbildungen, Freiwilligendienste oder berufsvorbereitende Maßnahmen dazu.
Weitere Informationen gibt es online unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1000 4800.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 6
30880 Laatzen
Telefon: +49 (511) 829-0
Telefax: +49 (511) 829-2635
http://www.deutsche-rentenversicherung.de
Ansprechpartner:
Gabriele Wallbaum
PR
Telefon: +49 (511) 829-2632
E-Mail: gabriele.wallbaum@drv-bsh.de
PR
Telefon: +49 (511) 829-2632
E-Mail: gabriele.wallbaum@drv-bsh.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.