DDV begrüßt klare steuerliche Einordnung von Optionsscheinen und Knock-Out Produkten
"Wir begrüßen, dass das Bundesfinanzministerium die Linie aus dem Sommer 2020 beibehalten und davon abgesehen hat, Optionsscheine und Knock-Out Produkte steuerlich den Termingeschäften zuzurechnen. Das ist sachgerecht und schafft Klarheit und Einheitlichkeit mit anderen Rechtsbereichen. Es ist eine gute Nachricht für viele Anlegerinnen und Anleger, denn sie können die diversen Absicherungsmöglichkeiten dieser Wertpapiere nun weiterhin auf vielfältige Weise nutzen", so Dr. Henning Bergmann, geschäftsführender Vorstand des Deutschen Derivate Verbands (DDV).
Das BMF-Schreiben ändert jedoch nichts an der gesetzlichen Regelung, dass Anlegerinnen und Anleger ihre Gewinne unbegrenzt versteuern müssen, Verluste jedoch im Falle der Wertlosigkeit von Termingeschäften nur bis maximal 20.000 Euro pro Jahr angesetzt werden können. "Hier bleibt eine Unwucht in der Steuergesetzgebung. Die asymmetrische Besteuerung stellt eine Benachteiligung dar. Gewinne und Verluste sollten unbegrenzt gegengerechnet werden können", erläuterte Bergmann.
Der Deutsche Derivate Verband (DDV) ist die Branchenvertretung der führenden Emittenten strukturierter Wertpapiere in Deutschland, die mehr als 90 Prozent des deutschen Zertifikatemarkts repräsentieren: BNP Paribas, Citigroup, DekaBank, Deutsche Bank, DZ BANK, Goldman Sachs, Helaba, HSBC Trinkaus, HypoVereinsbank, J.P. Morgan, LBBW, Morgan Stanley, Société Générale, UBS und Vontobel. Außerdem unterstützen 18 Fördermitglieder, zu denen die Börsen in Stuttgart und Frankfurt, die Baader Bank, die Direktbanken comdirect bank, Consorsbank, DKB, flatexDEGIRO, ING-DiBa, maxblue, S Broker und wallstreet:online sowie Finanzportale und Dienstleister zählen, die Arbeit des Verbands.
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