DEN: „Verbesserte Förderungen durch die BEG ab 1. Juli 2021 sind richtig“
Dannecker verweist auf die zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche am 1. Juli 2021 in Kraft tritt. Während seit Jahresbeginn 2021 bereits Einzelmaßnahmen durch die neue BEG bezuschusst wurden, folgen jetzt Förderungen für systemische Maßnahmen an Wohn- und an Nichtwohngebäuden. Dannecker: „Diese Um- und Neuorganisationen der Förderlandschaft zwischen KfW und BAFA im Zuge der BEG muss Bauherren und Sanierer nicht weiter interessieren. Wichtig ist, dass sie einhergehen mit zum Teil deutlich erhöhten Beteiligungen des Bundes an energetischen Maßnahmen. So werden beispielsweise solche Investitionen bei der Sanierung oder beim Neubau von Nichtwohngebäuden vom Bund künftig mit bis zu 50 Prozent unterstützt. Das ist für Kommunen, gemeinnützige Organisationen oder Unternehmen sehr interessant. Vielleicht bringt dieser Griff ins Steuersäckel ja Bewegung in Sanierungsraten, welche pro Jahr immer noch bei 1 % des Bestandes verharren. Das ist viel zu wenig.“
Der DEN-Vorsitzende bezeichnet diese verbesserten Förderungen des Bundes durch die BEG deshalb als „richtig“. „Wir brauchen im Gebäudebereich vor dem Hintergrund des drohenden Klimawandels unbedingt eine deutlich höhere Zahl erfolgreicher Maßnahmen. Sie müsste schnell verdoppelt und verdreifacht werden. Die jüngste Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes spricht eine eindeutige Sprache.“
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